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„Angehörige bei Entscheidung nicht allein lassen“

von RSS-Feed Deutsche Stiftung Organtransplantation
30.01.2012 - 10:55 Uhr - Medizin & Gesundheit

(prcenter.de) Aktuelle Organspendezahlen: In neun von zehn Fällen entscheiden die Angehörigen über Organspende

Frankfurt am Main, 30. Januar 2012. In neun von zehn Todesfällen werden die Angehörigen derzeit über eine mögliche Organspende befragt, weil der Verstorbene seinen Willen nicht dokumentiert hat. Dies bestätigen die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2011 der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Laut Umfragen geben zwar rund 20 Prozent der Deutschen an, einen Organspendeausweis zu besitzen – in der Realität im Krankenhaus sieht dies jedoch anders aus. Nur knapp sieben Prozent haben ihre Entscheidung zur Organspende schriftlich - zum Beispiel in einem Organspendeausweis - hinterlegt und damit zu Lebzeiten eine Entscheidung getroffen. Bei 27,6 Prozent war der mündliche Wille ausschlaggebend, bei 42,4 Prozent der mutmaßliche Wille. Bei insgesamt 24,4 Prozent der Fälle, die zu einer Zustimmung oder Ablehnung geführt haben, gab es keinen Anhaltspunkt für den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Demnach ist die Ablehnungsrate mit über 40 Prozent am höchsten, wenn die Entscheidung alleine im Ermessen der Angehörigen liegt. Aus Unsicherheit, die falsche Entscheidung zu treffen, kommt es hier in vier von zehn Fällen zu einer Ablehnung der Organspende.

Diese Bitte um Entscheidung bedeutet für die Angehörigen die schwierigste Frage inmitten einer Situation von Trauer und Verzweiflung. Die Ärzte auf der Intensivstation werden in der Ausbildung meist nicht auf diese Gespräche vorbereitet, hinzukommen Arbeitsüberlastung und Zeitmangel der Mediziner. Die DSO bietet den Ärzten in den Krankenhäusern aus diesem Grund Unterstützung durch einen DSO-Koordinator an. Ein gemeinsames Gespräch mit dem behandelnden Arzt und dem DSO-Koordinator erleichtert es den Angehörigen, eine stabile Entscheidung zu treffen. Denn die Koordinatoren können die Familienmitglieder ausführlich und ohne Zeitdruck beraten und umfassende Informationen zur Organspende und Transplantation geben. Ziel des Gesprächs mit den Angehörigen des Verstorbenen ist es, die Familie bei der Entscheidungsfindung zu begleiten und zu einer stabilen Entscheidung für oder gegen Organspende zu kommen. Jede Entscheidung wird dabei akzeptiert.

„Es ist unerlässlich, die Koordinatoren und Ärzte gleichermaßen auf diese emotional belastende Situation vorzubereiten – vor allem im Sinne der Angehörigen, die in dieser schwierigen Situation nicht allein gelassen werden dürfen“, erklärt Prof. Dr. Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der DSO. Aus diesem Grund schult die DSO in Zusammenarbeit ihre Koordinatoren zum Thema „Entscheidungsbegleitung für Angehörige (EfA)“ seit 2008 und bietet seit 2010 auch bundesweit Krankenhäusern Workshops zu diesem Thema an. Das Programm basiert auf Erfahrungen aus den USA zur Entwicklung der kommunikativen Fähigkeiten (bringing bad news) und berücksichtigt dabei die spezifische Situation der Angehörigen.

Die Begleitung der Angehörigen endet jedoch an diesem Punkt nicht. Weitere Möglichkeiten der Unterstützung werden vom DSO-Koordinator angeboten, etwa Kontaktmöglichkeiten bei auftretenden Fragen, anonymisierte Informationen über die Empfänger der Organe oder Angehörigentreffen.

Alle Zahlen aus dem Jahr 2011 sind vorläufige Zahlen.

Angaben zum Autor
Birgit Blome, Bereichsleiterin Kommunikation
Nadine Körner, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt am Main
Tel.: + 49 69 677328 9400 oder -9411, Fax: + 49 69 677328 9409, E-Mail: presse@dso.de
Internet: www.dso.de und www.fuers-leben.de

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist die bundesweite Koordinierungsstelle für Organspende. Ihre Aufgabe ist die umfassende Förderung der Organspende und -transplantation in Deutschland. Die DSO hat sich zum Ziel gesetzt, allen Patientinnen und Patienten so schnell wie möglich die notwendige Transplantation zu ermöglichen. Die DSO ist ausschließlich für die Koordinierung der postmortalen Organspende verantwortlich. Zurzeit können Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm nach dem Tod gespendet werden. Diese Organe gehören zu den vermittlungspflichtigen Organen. Ihre Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung unterliegt den Regelungen des deutschen Transplantationsgesetzes.

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