ALAG Automobil GmbH & Co. KG - Droht die Verjährung von Schadensersatzansprüchen?
von
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
18.11.2009 - 11:20 Uhr - Finanzen & Recht
(prcenter.de) In der letzten Zeit erreichen die Rechtsanwälte vermehrt Anfragen von Anlegern, die sich Sorgen darüber machen, dass ihre Ansprüche gegen die ALAG, die HFT oder auch die Hesse Newman Bank (nunmehr Grenke Bank) mit Ablauf des Jahres 2009 verjähren könnten.
Die Sorge begründet sich mit Informationen aus dem Internet, die darauf hinweisen, dass Anleger, die bereits im Jahre 2006 von der ALAG über deren finanzielle Situation informiert worden seien, nur noch bis zum 31.12.2009 Zeit hätten, Ansprüche geltend zu machen. Ansprüche, die den Anlegern bereits im Jahr 2006 bekannt oder zumindest grob fahrlässig nicht bekannt waren, könnten tatsächlich nach § 199 BGB am 31.12.2009 verjähren.
Fakt ist jedoch, dass mit Einführung der neuen Verjährungsregelungen in das BGB im Jahre 2002 eine kenntnisabhängige Verjährung eingeführt wurde. Probleme bereitet daher die Frage, wann eine Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände vorlag. Geht man hier von der im Internet vertretenen Auffassung aus, dass die Anleger bereits im Jahre 2006 über die finanzielle Situation der ALAG hinreichend informiert wurden, könnten deren Ansprüche tatsächlich am 31.12.2009 verjähren. Gerichtsurteile diesbezüglich liegen jedoch noch nicht vor.
Wahrscheinlicher ist es, dass die Verjährung erst durch eine Aufklärung der Anleger durch einen Fachmann (zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt) oder durch Informationen, welche sie nachweisbar über Fehler im Prospekt oder andere Fehler von potentiellen Haftungsträgern erhalten haben, beginnt. Wann die Verjährung somit konkret beginnt, kann unterschiedlich sein. Rein rechtlich gesehen, kann die Verjährung auch beginnen, wenn sie den hier vorliegenden Artikel lesen.
Eine Kenntnis der anspruchsbegründenden Umstände könnte auch dadurch entstanden sein, dass die ALAG die Anleger auf die schlechte Finanzsituation und die notwendig werdende Liquidation mit Schreiben vom 07.07.2009 hingewiesen hat. In beiden Fällen würde die Verjährungsfrist erst am 01.01.2010 beginnen und am 31.12.2012 enden. Diese Rechtsansicht halten die Anwälte der ARGE ALAG für sehr wahrscheinlich, zumal die ALAG oder ein anderer Anspruchsgegner beweisen müssten, dass die Anleger das Informationsschreiben aus dem Jahr 2006 auch erhalten haben.
Anleger, die dennoch auf Nummer sicher gehen wollen, sollten bis zum Jahresende 2009 einen gerichtlichen Mahnbescheid, eine Klage oder ein Schiedsgerichtsverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle anstrengen.
Tintemann
Rechtsanwalt
13.11.2009
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Der Verfasser arbeitet in der Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin.
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