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ALAG startet Welle von Mahnbescheiden

von RSS-Feed Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte
01.10.2010 - 9:54 Uhr - Finanzen & Recht

(prcenter.de) Die ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG macht weiterhin Druck auf ihre Anleger. Bei den Anlegern gehen nach Informationen der Rechtsanwälte zahlreiche Mahnbescheide ein, welche die Gesellschaft beim AG Hamburg beantragt hat. Viele Anleger melden sich jetzt in der Sorge, dass die Kosten für einen Rechtsstreit gegen die ALAG in die Höhe getrieben werden und man nachher noch "schlechtem Geld gutes hinterher werfen müsse".

Die Rechtsanwälte raten hier zur Besonnenheit in der Reaktion. Gegen den Mahnbescheid muss in jedem Fall Widerspruch eingelegt werden, damit hier kein Verstreckungsbescheid ergeht. Sonst gibt es aber keinen Grund zur Beunruhigung. Nach erfolgtem Widerspruch ist es Sache der ALAG, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu suchen.

Das Verhalten der ALAG zeigt, dass diese durch Mahnschreiben, Anrufe bei den Anlegern, das Einschalten der Creditreform Hamburg und nun auch durch gerichtliche Mahnbescheide versucht, Druck aufzubauen, um die Anleger zur Zahlung zu bewegen. Wer zahlt ist seine Sorgen rund um die ALAG allerdings nicht los, da er nach Ansicht der ALAG weiterhin deren Gesellschafter bleibt. Sprint Anleger sollen hier bis zum Ende der Laufzeit ihrer Anlage weiterhin monatlich zahlen.

Durch den Liquidationsbeschluss ist die ALAG nicht mehr im geschäftlichen Verkehr tätig. Daher sind die Anleger aus Sicht der Rechtsanwälte berechtigt, die Gesellschaftsbeteiligung außerordentlich und fristlos zu kündigen. Jeder Anleger kann dann von der Gesellschaft die Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz und Auszahlung eines verbleibenden Überschusses verlangen.

Da die Gesellschaft momentan von sehr vielen Anlegern vor dem Landgericht Hamburg in Anspruch genommen wird, rechnen die Rechtsanwälte momentan nicht mit einer weiteren Klagewelle, in der die ALAG selbst aktiv gegen ihre Anleger vorgeht.

Anleger, die hier eine Klage erhalten, sollten sich allerdings anwaltliche Hilfe suchen, um ihrerseits eine gute Rechtsverteidigung aufzubauen. Es kann sein, dass die ALAG einzelne Verfahren zur Erzielung von Musterurteilen führen will. Hier muss daher die Verteidigung besonders massiv sein, um einen Dammbruch in die verkehrte Richtung zu verhindern.

Tintemann
Rechtsanwalt
29.09.2010

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich


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Angaben zum Autor
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schulte

Joachimstaler Str. 20
10719 Berlin (Charlottenburg)

Telefon: (030) 71520670
Telefax: (030) 71520678

e-Mail: dr.schulte@dr-schulte.de
Internet: http://www.dr-schulte.de

Der Verfasser arbeitet für die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Anwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger. Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Berlin. Ergänzende Absenderangaben mit allen Kanzleistandorten finden Sie im Impressum auf unserer Internetseite http://www.dr-schulte.de

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