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Anlaufstellen für Finanzzuschüsse für einen Treppenlift

von RSS-Feed X4d Media
10.05.2010 - 16:04 Uhr - Finanzen & Recht

(prcenter.de) Die Anschaffung eines Treppenlifts ist ein sehr kostspieliges Unterfangen und geht oftmals mit umfangreichen Umbaumaßnahmen einher. Doch nicht alle Kosten müssen vom Betroffenen selbst getragen werden.

Je nach Umständen werden vom Staat Zuschüsse in Maximalhöhe von 2.557,- Euro für die Errichtung des Treppenlifts bewilligt, wobei die Beantragung der Kostenbeihilfe bei einer der folgenden Behörden erfolgen muss:

- Sozialamt
- Bundesanstalt für Arbeit
- Landesversicherungsanstalt
- Bundesversicherungsanstalt
- Krankenkasse

Ausgenommen davon sind Treppenlifte, die auf Grund von Unfällen benötigt werden. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, wendet man sich bezüglich des Zuschusses an die betreffende Berufsgenossenschaft. Bei Unfällen im Privatbereich sind die jeweiligen Haftpflichtversicherungen für die Übernahme der Kosten bzw. das Anfordern des Zuschusses zuständig. Für Bundeswehrangehörige gelten nochmals andere Regelungen, die Zuständigkeit fällt in diesem Fall in den Bereich des Versorgungsamts oder der WBGA.

Eine weitere Möglichkeit ist die Finanzierung des Treppenlifts durch den Vermiter. Im Falle einer Einigung können die Ausgaben durch eine gesetzlich zulässige Mieterhöhung refinanziert werden.

Wie hoch der tatsächlich gewährte Zuschuss für den Treppenlift ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren - wie z.B. der bewilligten Pflegestufe und den eigenen Vermögensverhältnissen - ab. Doch es ist in jedem Fall wichtig, den Zuschuss bereits vor Errichtung des Treppenlifts zu beantragen. Weitere Informationen können Sie auch kostenlos auf http://www.treppenlift.net erfahren.

Ein Vor-Ort-Termin mit einem Fachmann hilft dabei, die baulichen Möglichkeiten einzuschätzen sowie eine Kalkulation für alle anfallenden Kosten, angefangen bei der Lieferung über den Umbau bis hin zur Montage und TÜV-Abnahme zu erstellen.

Diese Kostenaufstellung wird dann gemeinsam mit dem Antrag auf Zuschuss für die Errichtung eines Treppenlifts bei der zuständigen Behörde eingereicht.

Angaben zum Autor
X4d Media
Inh.: Dirk Staudinger
Ober-Eschbacher-Str. 91
61352 Bad Homburg

Tel.: 06172-8569535
Fax: 06172-8569536
E-Mail: info@x4d.de

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