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Anleger dürfen gegen Rating-Agenturen vor deutschen Gerichten klagen.

von RSS-Feed BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
29.11.2011 - 15:58 Uhr - Finanzen & Recht

(prcenter.de) Das Oberlandesgericht Frankfurt eröffnet geschädigten Anlegern, welche auf die Urteile beziehungsweise Einschätzungen von Ratingagenturen vertraut haben und zum Beispiel in Lehman Zertifikate investierten, den Weg vor die deutsche Gerichtsbarkeit.

Im konkreten Fall hat das Oberlandesgericht das Landgericht Frankfurt dazu verpflichtet, sich mit einer Schadensersatzklage gegen die US-Ratingagentur Standard & Poor's, welche in Deutschland eine eigenständige Tochter mit eigenem Vermögen unterhält, zu befassen.

Viele Anleger haben auf die Einschätzungen von Ratingagenturen vertraut und insbesondere in Lehman Zertifikate investiert. Häufig war gerade die Einschätzung der Ratingagentur wesentlicher Anlagegrund. Daher kann ab sofort jeder Anleger, welcher aufgrund einer unter Umständen unzutreffenden Einschätzung der Ratingagentur Geld angelegt und dann verloren hat, Standard & Poors vor einem deutschen Gericht auf Schadenersatz verklagen.

Lehman Brothers ging im September 2008 in Insolvenz und löste damit maßgeblich eine weltweite Finanzkrise aus. Zahlreiche Banken, welche Lehman Zertifikate vermittelt haben, wurden bereits erfolgreich vor Gericht in Anspruch genommen. Nicht in jedem Fall sind jedoch Ansprüche gegen Banken begründet. Ferner können Anleger nur damit rechnen, einen Bruchteil ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren von Lehman Brothers zurückzuerhalten.

Der nunmehr eröffnete weitere Weg ist nach Einschätzung der BSZ Vertrauensanwälte Seelig & Widmaier je nach Einzelfall eine weitere Möglichkeit, den erlittenen Schaden auszugleichen.

In diesem Zusammenhang wird zur Erinnerung an den Beitrag vom 19.10.2011 hingewiesen, in dem die BSZ Vertrauensanwälte darauf hinwiesen, dass eine Rechtsschutzversicherung dazu verurteilt worden ist, einem Versicherten Rechtsschutz zu gewähren. Die Versicherung hatte eine Deckungszusage bezüglich der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind, ausgeschlossen. Gerade wegen dieser veränderten Sachlage sollte im Hinblick auf eine mögliche drohende Verjährung am 31.12.2011 genauestens geprüft werden, ob nicht doch möglicherweise ein Anspruch durchgesetzt werden soll. Lange sollte man allerdings nicht zögern, denn es muss immer noch die Möglichkeit bestehen, gegebenenfalls verjährungsunterbrechende Maßnahmen einleiten zu können.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Lehman Brothers anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 29.November 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Angaben zum Autor
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr.49
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-9816810
Telefax:06071-9816829
e-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum. Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte. Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut. Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

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