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Arbeitgeber laufen Sturm gegen Bahrs Pflegereform

von RSS-Feed dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
09.02.2012 - 16:01 Uhr - Wirtschaft, Handel & Industrie

(prcenter.de) Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wendet sich mit massiver Kritik gegen die geplante Pflegeversicherungsreform von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Der vorliegende Reformentwurf sei "unverantwortlich", weil er neue Pflegeleistungen vorsehe, "obwohl noch nicht einmal die Finanzierung des heutigen Leistungskatalogs dauerhaft gesichert ist", heißt es in einer Stellungnahme der BDA zu dem Entwurf, die dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe) vorliegt. Während die unter der Großen Koalition eingeleitete Gesundheitsreform noch das Ziel verfolgt habe, Ausgabensteigerungen von Löhnen und Arbeitskosten abzukoppeln, plane die schwarz-gelbe Regierung nun bei der Pflege genau das Gegenteil: "Gewollte zusätzliche Leistungsausgaben" werde man nach dem vorliegenden Entwurf "nun doch wieder durch höhere Personal- und Arbeitskosten" und damit durch "weniger Netto vom Brutto für den Arbeitnehmer finanzieren", halten die Arbeitgeber dem FDP-Minister im Vorfeld einer für kommende Woche geplanten Expertenanhörung vor. Im Zentrum des Entwurfs steht eine Verbesserung der Leistungen für Demenzkranke. Insgesamt sollen die Pflegeausgaben damit bis 2015 um 1,45 Milliarden Euro pro Jahr steigen. Zur Finanzierung plant Bahr eine Abhebung des Pflegeversicherungsbeitrags um 0,1 Prozentpunkte. Damit würden die Beitragszahler um knapp 1,2 Milliarden Euro pro Jahr belastet, rechnet die BDA vor. Zusätzlich werde das Defizit der Pflegeversicherung im Jahr 2015 um 250 Millionen Euro erhöht Völlig im Gegensatz zu dem von der Bundesregierung ausgegebenen Reformziel einer solideren Finanzierung würden sich damit "die ohnehin zu erwartenden Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung noch mehr verschärfen", moniert die BDA. Sie fordert eine Umstellung der Pflegefinanzierung auf ein Versicherungssystem mit lohnunabhängigen Prämien. Der Arbeitgeberanteil am Pflegebeitrag würde dann dem Bruttolohn der Arbeitnehmer zugeschlagen.

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