Pressemitteilungen kostenlos veröffentlichen
Startseite | Top Meldungen | Pressemitteilung kostenlos veröffentlichen | Pressemappen | Über uns | Kontakt & Impressum

Pressemitteilungen:

Service:


PR-Newsletter:

BGH urteilt zu Beratungspflichten von Banken

von RSS-Feed BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
23.03.2011 - 15:19 Uhr - Finanzen & Recht

(prcenter.de) Mit Urteil vom 22. März 2011 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nach eigener Pressemitteilung über die Beratungspflichten der Banken bei sogenannten Zinssatz-Swap-Geschäften entschieden und die Bank zu Schadensersatz verurteilt.

Danach hat sich die beratende Bank pflichtwidrig verhalten, weil sie über besondere Umstände, die über das reine Gewinnerzielungsinteresse hinaus gingen, nicht aufgeklärt hatte. Diese Umstände waren hier, dass die beratende Bank die Risikostruktur des Anlagegeschäfts bewusst zu Lasten des Anlegers gestaltet hatte.

Zudem verwies das Gericht darauf, dass aufgrund des besonders hochkomplex strukturierten und riskanten Anlageprodukts auch eine gesteigerte Anforderung an die Beratung der Bank zu stellen war.
Insoweit bestätigt der Bundesgerichtshof über den entschiedenen Fall hinaus, dass sich die Beratungsanforderungen für Finanzvermittler und -berater an der Komplexität der Finanzanlage und der Höhe des speziellen Risikos auszurichten haben, andernfalls eine Haftung für die Fehlberatung erfolgen kann. Die Aufklärung durch den Anlageberater soll gewährleisten, dass der Anleger hinsichtlich des Anlagerisikos den gleichen Kenntnis- und Wissensstand hat wie die beratende Bank.

Nach Presseberichten der Financial Times Deutschland vom 23. März 2011 kann das Urteil des BGH zu einer neuen Klageflut gegen deutsche Banken führen. So hatten vor allem Kommunen und Unternehmen gleichartige riskante Zinssatz-Swap-Geschäfte von Banken empfohlen bekommen und hohe Verluste hinnehmen müssen.

Ob Schadensersatzansprüche bestehen, bedarf jedoch einer Einzelfallprüfung, die sich am Inhalt der jeweiligen Beratung im Bezug auf das angebotene Anlageprodukt orientieren muss. Auch die für Altfälle bestehende relativ kurze kenntnisunabhängige Verjährungsfrist von 3 Jahren kann einer erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Banken entgegen stehen.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Deutsche Bank- riskante Zinsgeschäfte" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=385a39b0584b93c500f8f4587ff13fb0

Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Angaben zum Autor
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr.49
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-9816810
Telefax:06071-9816829
e-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum. Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte. Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut. Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

Funktionen Drucken · · Versenden per Mail · Lesezeichen anlegen · Änderung / Löschung

Direktlink auf diese Pressemitteilung Wenn Sie diese Pressemitteilung verlinken möchten, nutzen Sie diesen Direktlink:


Weitere Pressemitteilungen von BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

» Anlegerfreundliche Rechtsprechung bei Swap-Geschäften: Banken haften für ihre...
» Was muss ich tun, damit meine spanischen Kunden ihre Rechnungen begleichen?...
» Q-Cells-Insolvenz: Der Wettlauf der Gläubiger beginnt....
» Status Quo der Riester-Rente: Vieles unklar, wenig absehbar....

Alle Pressemitteilungen von BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. anzeigen.

Die beliebtesten Pressemitteilungen aus dieser Kategorie


» Mitarbeiterschulung Liquiditätsplanerstellung
» Sicherheit bei Kreditkarten
» POC Growth 3 Plus schneidet hervorragend ab!

PR-Agentur gesucht?
PR-Ausschreibungen
PR-Dienstleistungen

Anzeige
Werbeagentur
Werbeagentur

SAP Stellenanzeigen
SAP-Stellenanzeigen

Pharma Jobs
Pharma Jobs

Ihre Werbung hier?

PR-Literatur
» weitere Bücher

Feedback zu prcenter.de:
Absolut professionelle Seite und gute redaktionelle Betreuung. Weiter so!
- Jürgen Mohring
» Ihr Feedback

PR Jobs

News-Service
Add to Google
» Lesezeichen