BSZ e.V. erklärt "Euro-Rettungsschirm““ zu dem Finanzunwort des Jahres 2011.
von
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
23.12.2011 - 15:26 Uhr - Finanzen & Recht
(prcenter.de) Finanzunwort des Jahres 2011 ist "Euro-Rettungsschirm". Platz zwei belegte das Wort "Schuldenbremse". Der private Verbraucherschutzvereine BSZ ® e.V. hat das Finanzunwort des Jahres 2011 gekürt. Das Rennen machte der Begriff "Euro-Rettungsschirm". Ebenfalls Aspirant auf den Titel war das Unwort "Schuldenbremse".
"Beide Begriffe machten das Rennen, weil sie sich als besonders hohle Worthülsen auszeichnen, die Verbraucher in einer trügerischen Sicherheit wähnen sollen", sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ ® e.V.
So assoziiert der unbedarfte Bürger mit einem Schirm regelmäßig Schutz, mit einem "Euro-Rettungsschirm" also ein Instrument zum Schutze der europäischen Einheitswährung. Doch das Gegenteil wird wohl der Fall sein, reißen doch durch dieses überhastet konstruierte und ständig erweitert und nachgebesserte Ungetüm die Mitgliedsstaaten, welche eine verantwortungslose Haushaltspolitik betrieben haben, diejenigen, die mit noch einigermaßen soliden Finanzen wirtschaften, mit in den Strudel aus Verschuldung und Inflation. Brauchen wir solch einen Rettungsschirm?
Da passt auch der Begriff "Schuldenbremse" hervorragend ins Bild, suggeriert er doch, dass dem Leben auf Pump, welches zum Grundprinzip des staatlichen Handelns geworden ist, nun ein Riegel vorgeschoben wird. Doch dies wird wohl angesichts des immer größer werdenden "Euro-Rettungsschirms" eine Illusion bleiben und von einem Rückgang der Neuverschuldung ist Deutschland noch weit entfernt.
Der BSZ ® e.V. kann Verbrauchern nur raten: Seinen Sie vorsichtig, wenn markige Worte aus dem Mündern der politisch Verantwortlichen verlauten. Meist sollen Sie diese nur von der Realität ablenken.
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e. V. (BSZ®) setzt sich seit mehr als dreizehn Jahren gezielt und erfolgreich für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Um seinen hohen Qualitätsansprüchen an die Vereinsarbeit gerecht zu werden, arbeitet er als eingetragener Verein mit spezialisierten, langjährig erfahrenen und erfolgreichen Vertrauensanwälten und Kooperationspartnern zusammen. Nähere Informationen zum BSZ ® e. V. finden Sie unter www.fachanwalt-hotline.eu
Das Jahr 2011 geht als trauriges Jahr in die Finanz Geschichte ein, was den BSZ® e.V. dazu veranlasst, an alle Marktteilnehmer, d.h., Anleger, Anlegerschützer, Fachzeitschriften, etc., die Bitte zu richten, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit das Jahr 2012 zum "Jahr des Kapitalanlageschutzes" werden kann. Zwar ist es sehr wahrscheinlich, dass es auch im Jahr 2012 spektakuläre Firmenzusammenbrüche auf dem Finanzmarkt mit Milliardenverlusten für die Anleger geben wird - hier macht sich der BSZ® e.V. keine Illusionen. Trotzdem stehen die Chancen nicht schlecht, dass das Jahr 2012 -auch- zum Jahr des "Anlageschutzes" werden kann, und hiermit Anlegern erhebliche Verluste ihres sauer verdienten Spargroschens durch dubiose Initiatoren, Kapitalanlagemodelle, etc., erspart bleiben können.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Angaben zum Autor
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Ansprechpartner Horst Roosen
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e-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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