BSZ e.V. warnt: Vorsicht bei Nutzung des Streaming Angebots des kino.to Nachfolgers kinox.to!
von
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
19.01.2012 - 14:03 Uhr - IT, Computer, Software
(prcenter.de) Wie bereits im ersten ausführlichen Interview des BSZ e.V. im Bereich Aktionsbündniss Abmahnung dargestellt, könnte das streamen von Filmen aus dem Internet in naher Zukunft auch höchstrichterlich als "Vervielfältigung" im Sinne vom § 106 I UrhrG beurteilt werden.
Dies hätte zur Folge, dass Nutzer, die nun Filme über das neu im Internet erschienene Streaming Portal kinox.to (dort heisst es "kino.to ist als kinox.to wieder da")ebenfalls den Boden des rechtmäßigen Handelns verlassen und Gefahr laufen, demnächst abgemahnt zu werden.
Erst kürzlich hatte das AG Leipzig die Betreiber des Portals kino.to zu Haftstrafen verurteilt. Inwieweit sich Nutzer des Streamingportals ebenfalls auf den Boden strafrechtlich relevanten Handelns begeben ist derzeit unter Experten sehr umstritten. In jedem Fall können zivilrechtliche Konsequenzen in Form von Unterlassungs- und Schadenersatzforderungen drohen.
Diese Informationen erhielten wir von unserem auf Urheber- und Medienrecht spezialisierten Vertrauensanwalt Dirk Witteck von der Kanzlei Lenzen Hein Witteck, Kleberstrasse 6-8, 63739 Aschaffenburg, Telefon: 06021/36580, Fax : 06021/365820, post@rechtsanwalt-witteck.de, www.rechtsanwalt-witteck.de
Empfänger von Abmahnschreiben können sich für weitere Informationen und Hilfe durch fachkundige Rechtsanwälte dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis „Abmahnung“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Aktionsbündnis Anmeldeformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular-AB?PHPSESSID=677300eb763caa0151debe0957059602
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.01.2012 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Angaben zum Autor
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr.49
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-9816810
Telefax:06071-9816829
e-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular
Weitere Pressemitteilungen von BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
»
Anlegerfreundliche Rechtsprechung bei Swap-Geschäften: Banken haften für ihre...
»
Was muss ich tun, damit meine spanischen Kunden ihre Rechnungen begleichen?...
»
Q-Cells-Insolvenz: Der Wettlauf der Gläubiger beginnt....
»
Status Quo der Riester-Rente: Vieles unklar, wenig absehbar....
Alle Pressemitteilungen von BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. anzeigen.
Die beliebtesten Pressemitteilungen aus dieser Kategorie
» DVDFab 8.1.7.8 für Windows & Mac OS veröffentlicht
» Sealed Freeze: Löst neue Technologie das Dilemma der Vorratsdatenspeicherung?
» FOX-81D – 8,4" Touch Display für den Industrieeinsatz




