BSZ® e.V. gewinnt dramatische neue Erkenntnisse im Fall der 3 Frick-Empfehlungen „StarGold“, „StarEnergy“ und „Russoil“! Was wären vernünftige Vergleichsangebote? BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzansprüche auch für Geschädigte von anderen Frick-Empfehlungen!
Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte, die bereits ca. 200 Geschädigte wegen der 3 abgestürzten Markus Frick-Empfehlungen „StarGold“, „StarEnergy“ und „Russoil“ vertreten, haben seit Monaten intensive Recherchen betrieben, um der Frage nachzugehen, ob es sich beim Absturz der 3 Werte wirklich nur um Zufall handelte, oder ob nicht ein Fall von Marktmanipulation vorlag?
An dieser Stelle nur soviel: Es ist den BSZ® e.V.-Vertrauensanwälten in mühseliger Kleinarbeit gelungen, neue Erkenntnisse zu gewinnen, die durchaus als dramatisch zu bezeichnen sind:
Es gibt eine ganz, ganz, heiße Spur in das Sonnenparadies Mauritius im Indischen Ozean. Es geht um ein Unternehmen, es geht um einen Bevollmächtigten, es geht um Aktien. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle nicht mehr Informationen dazu geben können und wollen, jedoch nur soviel: Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte sind sehr, sehr zuversichtlich, weitere Erkenntnisse in dem Fall gewinnen zu können, die den Geschädigten sehr entgegen kommen werden, um erfolgreich Schadensersatzansprüche in der Angelegenheit durchzusetzen.
Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte haben in den letzten Wochen und Monaten bereits zahlreiche Klagen in Form von Einzel- und streitgenössischen Klagen wegen der 3 Markus Frick-Empfehlungen eingereicht, Geschädigten bietet sich die Möglichkeit, sich weiterhin an einer derartigen Klage, kostengünstiger als bei einer Einzelklage, zu beteiligen. Abgerechnet wird dabei trotzdem selbstverständlich streng nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz -RVG.
Inzwischen fragen beim BSZ® e.V. diverse Anleger nach, ob es ausgeschlossen ist, dass in der Angelegenheit vernünftige Vergleichsangebote unterbreitet werden? Auch die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte sehen immer noch die Möglichkeit, die Angelegenheit zur Zufriedenheit aller Beteiligter zu lösen, sollten, von wem auch immer, Vergleichsangebote unterbreitet werden, so würden die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte auch diese umfassend prüfen und sich dieser Möglichkeit nicht generell verschließen.
Jedoch nur soviel: Nach Ansicht der BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte bestünde für Geschädigte keine Veranlassung, sich bei eventuellen Vergleichsangeboten, sollten sie denn tatsächlich gemacht werden, billig abspeisen zu lassen. Konkrete Summen oder Prozentzahlen sollen hier nicht genannt werden, es sollte jedoch für die Geschädigten möglich sein, dass ein Großteil ihres Schadens ersetzt wird.
Inzwischen melden sich beim BSZ® e.V. auch verstärkt Anleger, die davon berichten, auch mit anderen Aktien-Empfehlungen von Herrn Frick erhebliche Verluste erzielt zu haben. Ohne uns ganz konkret auf einzelne Empfehlungen zu fixieren, können wir Ihnen hier mitteilen, dass die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte inzwischen auch für Anleger, die mit anderen Empfehlungen von Herrn Frick Verluste erlitten haben, Schadensersatzansprüche prüfen. Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte sind zuversichtlich, auch für andere Geschädigte Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche zu finden.
Die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte sehen gute Chancen dafür, Schadensersatzansprüche für Geschädigte der 3 Empfehlungen „StarGold“, „StarEnergy“ und „Russoil“ erfolgreich durchzusetzen.
Auch für Anleger, die mit anderen Aktien-Empfehlungen von Markus Frick Verluste erlitten haben, prüfen die BSZ® e.V.-Vertrauensanwälte Schadensersatzansprüche.
Betroffene der 3 Empfehlungen „StarGold“, „StarEnergy“ und „Russoil“, aber auch Betroffene von anderen Aktien-Empfehlungen von Herrn Frick können sich der „BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Markus Frick-Anleger“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.07.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Pressemitteilung
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
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