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DG-Fonds: die letzte Bankenbastion in Deutschland ist gefallen.

von RSS-Feed BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
05.08.2011 - 9:53 Uhr - Finanzen & Recht

(prcenter.de) Auch der 6. Senat des OLG Bamberg schließt sich der anlegerfreundlichen Auffassung des 1. Senats an. Nachdem das OLG Bamberg als bislang einziges Gericht in Deutschland die DG-Emissionsprospekte als hinreichendes Aufklärungsmittel über gezahlte Provisionen angesehen hatte, wurde nunmehr auch die Raiffeisenbank Lichtenfels zur Rückabwicklung eines DG-Fonds verurteilt.

Sowohl der 1., als auch der 4. Senat weisen zutreffend darauf hin, dass an der bisherigen Auffassung des 3. Senats insbesondere nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 09.03.2011 nicht mehr festgehalten werden kann.

Der Kläger ist Landwirt im Ruhestand und beabsichtigte, eine zusätzliche private Altersvorsorge aufzubauen. Als solche wurde ihm der DGI 30 empfohlen. Das Landgericht Coburg wies die Klage zunächst unter Hinweis auf die Entscheidung des 3.Senats am OLG Bamberg ab. Das Gericht hatte sich mit dieser Entscheidung gleichwohl schwergetan. Nachdem bereits während der Beweisaufnahme durch den Richter geäußert wurde "Hier stimmt doch etwas nicht", wurde der Entscheidungsverkündungstermin insgesamt viermal verschoben. Dem in allen Terminen anwesenden Kläger wurde durch das Gericht empfohlen, Berufung gegen das klageabweisende Urteil einzulegen (?!?), welches es selbst als falsch ansehe, aber im Sinne der bis dahin geltenden Rechtsprechung des OLG Bamberg verfasst worden sei.

Nachdem der erste Senat des OLG Bamberg bereits von dieser Linie abgekommen war, folgt nunmehr auch der sechste Senat des OLG Bamberg der insoweit anlegerfreundlichen Rechtsprechung des BGH. Abermals hat der Schweinfurter Fachanwalt und BSZ-Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze dieses erfreuliche Urteil erstritten. Damit hat dieser nicht nur das bundesweit erste DG-Fonds-Urteil gegen eine Beraterbank im Jahr 2004 erstritten, sondern die Rechtsprechung sowohl des OLG Celle, als auch des OLG Bamberg von zuvor erfolgten Klageabweisungen abbringen und zu entsprechenden Verurteilungen bewegen können.

Nachdem nunmehr die letzte Bankenbastion in Deutschland gefallen ist, steht kein Hinderungsgrund mehr für ein weiteres Abwarten von DG-Anlegern im Raum. "Bedenken vor den Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann im Hinblick auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung oder einer Erfolgshonorarvereinbarung begegnet werden", so RA Dr. Schulze. "Leider hat sich herausgestellt, dass eine allgemeine Abfindungslösung nicht in Betracht kommt und jeder Fall gerichtlich entschieden werden muss. Im Hinblick auf die klare und eindeutige Rechtslage zugunsten der betroffenen DG-Anleger spricht kein vernünftiger Grund dafür, diese begründeten Schadensersatzansprüche am Jahresende verfallen zu lassen".

Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.08.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Angaben zum Autor
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Ansprechpartner Horst Roosen
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Telefax:06071-9816829
e-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum. Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte. Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut. Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

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