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Delfinschutzorganisation WDSF erzielt Erfolge zur Zoo-Delfinhaltung – Landesumweltamt erteilt Münster Auflagen

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Pressemitteilung von: Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF)

/ PR Agentur: Journal Society GmbH
Kritische Lichtsituation und mangelhafter Luftaustausch im Delfinarium Münster in Halle 2

Kritische Lichtsituation und mangelhafter Luftaustausch im Delfinarium Münster in Halle 2

(Münster/Hagen) Auf Antrag des Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) als Aufsichtsbehörde der Stadt Münster für das Delfinarium im Allwetterzoo empfindliche Auflagen erteilt.

Es wurden verschiedene Verstöße gegen das sogenannte Säugetiergutachten des Bundesministeriums festgestellt. So wurde die Haltungsanlage vom LANUV stark bemängelt und hat dementsprechend in der neuen befristeten Betriebsgenehmigung die Auflage erteilt, dass das Hallendach umgebaut werden muss, um einwandfreie Luft- und Lichtverhältnisse für die Delfine zu gewährleisten. Weiterhin wurde ausdrücklich festgestellt, dass die Delfine bei solchen „Baumaßnahmen natürlich geschützt werden müssen“.


Eine Prüfung der Hörbeeinträchtigungen durch Umgebungsgeräusche wie z.B. dem lautstarken Applaus der Zuschauer während der Show-Vorführungen und durch die Musikbeschallung müssen noch überprüft werden, weil bisher lt. LANUV „keine Messungen der variierenden Umgebungsgeräusche im Delphinarium Münster vorliegen“.

WDSF-Vorsitzender Jürgen Ortmüller: „Delfine verfügen im Gegensatz zu anderen Meeressäugern über eine äußerst sensible Echolokation und können Trainer-Befehle sogar ohne Sichtkontakt ausführen. Die vom Betreiber des Delfinariums Münster eingeräumte Lautstärke während der Vorführungen bedeutet eine schmerzhafte Beeinträchtigung für die Delfine.“

Das LANUV stellt weiterhin in seiner Stellungnahme gegenüber dem WDSF fest, dass „die Haltung der beiden Delfinarten in Münster sicher nicht dem Idealfall entspricht“ und damit rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden. Im Delfinarium befinden sich ein Sotalia-Delfin und vier Große Tümmler. Es heißt weiter: „Nach den Vorgaben der Haltungsrichtlinien ist das Delphinarium Münster nur für die Haltung einer Delfingruppe ausgelegt.“

Dementsprechend ist die Haltung des relativ betagten Sotalia-Delfins, der eine Leihgabe des Nürnberger Zoos ist, zusammen mit den vier Großen Tümmlern unzulässig. Um den Sotalia bei einem erforderlichen Transport in ein anderes Delfinarium aus Altersgründen nicht zu gefährden, hatte das WDSF beantragt, ihm in Münster das Gnadenbrot zu geben. Da nach den rechtlichen Grundlagen allerdings sämtliche Delfine jederzeit Zugang zum gesamten Beckenkomplex haben müssen, war nach Ansicht des WDSF der Neuzugang von drei Großen Tümmlern in Münster aus dem Delfinarium Harderwijk/Holland im September unzulässig

Das WDSF wird beim LANUV beantragen, den Transfer der drei Jungtiere aus dem Delfinarium Harderwijk/Holland rückgängig zu machen, um den rechtlichen Haltungsvorschriften zu entsprechen. Der Sotalia und der bisher schon gehaltene Große Tümmler können nach Angaben des WDSF nicht mehr ohne Gefahr für ihr Leben ausgewildert werden und sollen im Delfinarium mit den Seelöwen bis zum Ableben verbleiben.

Die Aufsichtsbehörde hat hinsichtlich der sechs Seelöwen einen ebenfalls „Klärungsbedarf“ festgestellt, da eine Trennung des männlichen Seelöwen während der Paarungszeit bisher unter tierschutzrechtlichen Aspekten nicht gegeben war.

Das LANUV hat dem WDSF in seinem umfangreichen 9-seitigen Schreiben hinsichtlich einer weiteren Prüfung der artenschutzrechtlichen Anforderungen empfohlen, sich direkt an das Ministerium für Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Ernährung in Düsseldorf zu wenden. Frau Dr. Langerwische vom LANUV gegenüber dem WDSF-Vorsitzenden: „Auch wenn Sie vermutlich meine Feststellungen im Hinblick auf die tierschutzrechtliche Vertretbarkeit der Delfinhaltung im Delfinarium Münster aus ethologischer Sicht nicht teilen wollen, würde ich Sie gerne bitten, die verantwortbaren Beweggründe zur Verlängerung der § 11 Erlaubnis durch die Stadt Münster zu tolerieren.“

Das WDSF wertet die erteilten Auflagen und Aussagen des Landesumweltamtes als Erfolg intensiver Bemühungen und Eingaben, die Haltungsvorschriften in Delfinarien generell zu überprüfen.

WDSF-Gründer Ortmüller: „Wir sind dem Landesumweltamt sehr dankbar für seine intensive Überprüfung des Delfinariums in Münster aufgrund unserer Anträge. Wir sehen weiterhin Klärungsbedarf der Haltungsbedingungen in den relativ kleinen Betonbecken für eine Spezies, die in Freiheit täglich bis zu 150 Kilometer zurücklegt. Um die gefährdeten Delfine zu schützen, muss ein vollständiges Importverbot für Delfine auf EU-Ebene beschlossen werden. Jeder zweite Delfin in den europäischen Delfinarien stammt aus Wildfängen, weil das Domestizieren dieser Meeressäuger nicht haltig gelingt. Der Mythos „Flipper“ hat dazu geführt, dass wir die Delfine immer noch als verspielte Freunde der Menschen sehen. Trotz aller Freundschaft gehören sie jedoch in ihr natürliches Element in den Freiraum der Ozeane.
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