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Deutsche Vermögensfonds: Sollen Anwälte mundtot gemacht werden?

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Sollen Anleger des Deutschen Vermögensfonds von der Geltendmachung ihrer Ansprüche abgehalten werden?

KTAG Rechtsanwälte legen Rechtsmittel gegen die von Walter Rasch erwirkte Untersagungsverfügung des Landgerichts Berlin ein.

Nachdem der Geschäftsführer des MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG und ehemalige Berliner Schulsenator Walter Rasch beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die mit der Führung der „BSZ® Interessengemeinschaft Deutsche Vermögensfonds“ betraute Kanzlei KTAG Rechtsanwälte erwirkt hat, kündigen diese die Einlegung von Rechtsmitteln an.


Mit Beschluss vom 11. Oktober untersagte das Gericht den KTAG Rechtsanwälten die Behauptung, Anlegergelder in Millionenhöhe seien "verschwunden". "Das Gericht hat unserer Kanzlei vor der Beschlussfassung nicht einmal Gelegenheit gegeben, zu den Vorwürfen von Herrn Rasch Stellung zu nehmen", erklärt Rechtsanwalt André Tittel, der die Interessen von mittlerweile mehr als hundert Geschädigten vertritt. "Dieser Versuch, die Anlegervertreter mundtot zu machen und die Anleger so von der Geltendmachung ihrer Ansprüche abzuhalten, passt zum bisherigen Verhalten der Verantwortlichen."

In diesem Zusammenhang verweist Rechtsanwalt Tittel darauf, dass bereits der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingesetzte Abwickler Zweifel an der Kompetenz des Fondsmanagements und der korrekten Abwicklung der Zahlungen geäußert hatte. So ist es dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main zu entnehmen.

Am 19. September dieses Jahres hatten KTAG Rechtsanwälte Strafanzeige wegen des Verdachts auf Untreue gegen die Verantwortlichen des MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG eingereicht. Von den eingezahlten Anlegergeldern in Höhe von 42,6 Millionen Euro sind nunmehr nur noch circa 5,3 Millionen Euro übrig. Zusätzlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen die oben genannten mittlerweile auch wegen Kapitalanlagebetrugs. KTAG Rechtsanwälte werden schnellstmöglich Akteneinsicht beantragen, um ihren Mandanten die Erkenntnisse daraus zugänglich zu machen.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Deutsche Vermögensfonds“ bietet betroffenen Anlegern die Möglichkeit, von BSZ® -Rechtsanwälten ihren Schaden fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort einzuleiten sind. Auf Wunsch können die Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.

Die Aufnahme in die BSZ® e.V. Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular:
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