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Deutschland / Asyl: Erneut unrechtmäßige Abschiebung nach Armenien

von RSS-Feed Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
02.05.2011 - 10:36 Uhr - Politik & Gesellschaft

(prcenter.de) IGFM: Manipulierte Wahrheiten - Identitätsfälschung mit Hilfe fragwürdiger "Experten"


Trotz "größter Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung" wurde erneut in Rheinland-Pfalz ein Asylbewerber nach Armenien abgeschoben, der nie Staatsbürger Armeniens war, kritisiert die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). Statt die armenische Botschaft zu Rate zu ziehen, hatte es die Ausländerbehörde vorgezogen, über ihre Clearingstelle in Trier "Experten" aus Armenien zu bestellen, um Asylbewerber als "armenische Bürger zu identifizieren".

Bereits mehrfach hatte die IGFM der Behörde vorgeworfen, den im Rahmen eines finanziell lukrativen Rückführungsabkommens tätigen armenischen Experten zuviel Glauben zu schenken und leichtfertig und ohne Not vorhandene Dokumente als "Fälschungen" einzustufen und redliche Menschen ins Unrecht zu setzen. Der jetzt aktuelle Fall einer Abschiebung gleicht jener aus dem vergangenen Jahr, als das Ausländeramt Cochem-Zell trotz aller Appelle und Warnungen unnachgiebig die Abschiebung einer Familie nach Armenien verfolgte, die 40 Tage auf dem Flughafengelände der armenischen Hauptstadt Eriwan verbringen musste, weil die von armenischen "Experten" gemachten Identitätsfeststellungen nach Meinung der armenischen Innenbehörden nachweislich falsch waren. Die Rückführung der Familie war die logische Folge. Und wird wohl auch im Fall des am 27. April abgeschobenen Vladimir Sogomonjan sein, der nachweislich aus Aserbaidschan stammt: Nach letzter telefonischer Auskunft aus Eriwan lehnen die armenischen Innenbehörden seine Einreise ab.

IGFM: Deutsche Botschaft soll Kompetenz der "Experten" prüfen

Im aktuellen Fall hatte die Ausländerbehörde die nach der Flucht aus Aserbeidschan einzig vorhandene Original-Urkunde aus Usbekistan - die Geburtsurkunde der Mutter des Abgeschobenen - für "gefälscht" erklärt, obwohl die IGFM die Richtigkeit der Urkunde nachweisen und sogar ehemalige Nachbarn der Mutter als Zeugen benennen konnte. Die Urkunde ist seitdem nicht mehr auffindbar. Die IGFM bekräftigt daher ihre im vergangenen Jahr erhobene Forderung, jegliche Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber nach Armenien, deren Identität durch armenische "Experten" festgestellt wurde, auszusetzen und die Auswahl der Experten sowie ihren Leumund durch die deutsche Botschaft in Armenien prüfen zu lassen, um mögliche Gesichtspunkte persönlicher Bereicherung im Falle von Gefälligkeitsurteilen zu Lasten der Asylbewerber zu minimieren und den Abgeschobenen zurückzuholen. Gerade im Falle integrationswilliger Familien wie im vorliegenden aktuellen Fall sei es Unrecht, Familien mit Ausweisungsankündigungen in die Illegalität zu treiben, um ihnen dann mit dem Hinweis auf kriminelles Verhalten eine Rückkehr nach Deutschland auch dann zu verbauen, wenn sich die Aussagen der Experten als falsch herausstellten.

Vladimir Sogomonjan war 12 Jahre alt, als er 2003 mit seiner Mutter Gajane Ossipjan und beiden Geschwistern Maksim und Magda aus Aserbaidschan vertrieben wurde und nach Deutschland kam. Die Familie kam nach Hassloch/Rheinland-Pfalz in die Zuständigkeit des Ausländeramtes der Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Das Asylbegehren wurde abgelehnt und das Ausländeramt forderte die Familie zur Beschaffung von Ersatzpapieren auf. Doch weder die armenische, noch die aserbaidschanische oder russische Botschaft bescheinigten eine bestehende oder vergangene Staatsbürgerschaft, so dass das Ausländeramt die Clearingstelle zur Identitätsfeststellung aufforderte.

Bewusste Irreführung durch armenische "Experten"?

Da nur mit Armenien ein Rückführungsabkommen besteht, bestellte die Clearingstelle armenische Experten, die nicht nur bescheinigten, dass die vorgelegte Geburtsurkunde aus Usbekistan angeblich eine "Fälschung" sei, sondern erklärten auch, dass Frau Ossipjan eigentlich "Hakobyan" hieße. Sie bescheinigten zwar, dass der von Frau Ossipjan angegebene Wohnort Gagarin sei, der allerdings auf armenischem Territorium liegen würde.

In gleicher Weise verfuhren sie mit den Kindern, deren Geburtsorte Surnabad und Chanlar sie zum armenischen Staatsgebiet zugehörig bezeichneten. Ein Blick in den Atlas hätte genügt, um Zweifel am Wahrheitsgehalt dieser "Experten" aufkommen lassen zu müssen, denn Gagarin liegt auch heute noch in Usbekistan und Surnabad und Chanlar (heute: Göygöl) in Aserbeidschan. Die Clearingstelle Trier übernahm jedoch diese Version und bereitete die Abschiebung vor. Der erste Abschiebeversuch am 11. Oktober 2010 misslang, denn die Familie hatte sich angesichts der Bedrohung getrennt. Am 15. März 2011 wurde Vladimir Sogomonjan im Beisein seiner deutschen Verlobten von der Polizei in Hassloch festgenommen.

Beweisdokumente und Zeugenaussagen vom Ausländeramt ignoriert

Die IGFM, die von Frau Ossipjan um Hilfe gebeten worden war, hatte eine Kopie der bei dem Ausländeramt angeblich nicht auffindbaren einzigen verwertbaren Geburtsurkunde nach Usbekistan zur Prüfung durch die dortigen Behörden schicken können und erhielt von dort eine Abschrift aus dem Einwohnermelderegister. Demnach ist die Urkunde echt und Frau Ossipjan in Usbekistan geboren und aufgewachsen. Die in Deutschland amtlich vollzogene Namensänderung sei daher falsch. Im der IGFM vorliegenden Schreiben der armenischen Botschaft vom 22.11.2010 (AZ: 305/T/769) wird ebenfalls bestätigt, dass Frau Ossipjan mit ihren Kindern nie in Armenien gemeldet war. Darüber hinaus konnte die IGFM am 14. Dezember 2010 Zeugenerklärungen von vier in Griechenland anerkannten Flüchtlingen vorlegen, die mit Unterschrift und Foto bestätigen, dass Frau Ossipjan aus Usbekistan stamme und 1988 nach Aserbeidschan gezogen war. Die IGFM hat diese Unterlagen dem Ausländeramt und dem Innenminister von Rheinland-Pfalz vorgelegt. Dennoch wurde das Abschiebeverfahren nicht ausgesetzt.

Am 27. April 2011 wurde Wladimir Sogomonjan (20 J.) abgeschoben. Zuvor war jedoch noch eine Vaterschaftsfeststellung auf Wunsch des Paares vorgenommen worden, denn seine Verlobte erwartet ein Kind von ihm. Dass er zur Vaterschaftsfeststellung mit Handschellen und Fußfesseln vorgeführt wurde, unterstreicht nach Meinung der IGFM nur das schlechte Gewissen der Behörden, die versuchen könnten, einen Grund zu konstruieren, eine spätere Familienzusammenführung zu verhindern.

Die IGFM ist der Meinung, dass Unrecht geschehen ist und eine große Chance vertan wurde: Die Familie hatte sich beispielhaft integriert, Deutsch wurde neben Russisch zur Muttersprache. Vladimir und sein Bruder Maksim haben einen deutschen Schulabschluss. Außerdem gehörten Maksim und seine Schwester Magda - bis zu ihrem Abschiebeversuch im Oktober 2010 - dem Galaxy-Boxclub Speyer des international berühmten Trainers Siggi Weickenmeier (DJ Ricco) an und wurden als Nachwuchstalente gefeiert.

Angaben zum Autor
Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)
IGFM - Deutsche Sektion e.V.
Borsigallee 9, D - 60388 Frankfurt/Main
Tel.: 069-420108-0, Fax: 069-420108-33
eMail: info@igfm.de
web: www.igfm.de
www.menschenrechte.de

Die IGFM ist eine Menschenrechtsorganisation, die 1972 in Frankfurt am Main gegründet wurde. Sie unterstützt Menschen, die sich gewaltlos für die Verwirklichung der Menschenrechte in ihren Ländern einsetzen oder die verfolgt werden, weil sie ihre Rechte einfordern. Nach Auffassung der IGFM sind nach dem Recht auf Leben und Sicherheit der Person, die bürgerlichen Rechte wie Meinungs-, Versammlungs- Religions- und Pressefreiheit die wichtigsten Menschenrechte. Ohne sie kann es weder Frieden noch sozialen Fortschritt geben. Die Grundlage ihrer Arbeit bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948.

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