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Dubai: Künftig mehr Gründungsaufwand für VAE-Investoren nötig

von RSS-Feed KLP Group Emirates (JPC)
08.10.2007 - 14:35 Uhr - Wirtschaft, Handel & Industrie

(prcenter.de) Die seit Jahrzehnten gewohnten Nebenvereinbarungen zu Kapitalgesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten werden zum 15. November ungültig – wirksamer Rechtsschutz für Investitionen ist weiterhin möglich!

(Dubai, 7. Oktober 2007) Das zum 15.11.07 in Kraft tretende „Anti Fronting Law“ für die VAE sorgt bei in- und ausländischen Investoren mit Firmenbeteiligungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten derzeit für erhöhte Nervosität.
Diese Anpassungsregelung zum Unternehmensrecht setzt alle seit Jahrzehnten gewohnten Arten von Nebenvereinbarungen – „Side Agreements“ und „Side Letters“ – zwischen ausländischen und inländischen Gesellschaftern von VAE-Firmen außer Kraft.

Solche Nebenvereinbarungen boten bisher eine Chance, die restriktiven Regelungen des Artikels 22 des „UAE Company Law“ zu umgehen, der die Beteiligung ausländischer Investoren bei maximal 49% des Gesellschaftskapitals eines Unternehmens festschreibt: „Voraussetzung für die Gründung eines Unternehmens ist, einen oder mehrere nationale Gesellschafter aufzunehmen, deren Anteil am Unternehmenskapital eine Quote von 51% nicht unterschreiten darf.“

Eine alarmierende Folge des Verbots der Nebenvereinbarungen dürfte nach Auffassung von Kirsten Kraeter, Geschäftsführerin der KLP Group Emirates – ein in Dubai ansässiger Dienstleister für innovative Firmengründungen und Domizilierungsmodelle – sein, dass ausländische Investoren abgeschreckt werden könnten, Geld ohne jeglichen Rechtsschutz in den VAE zu investieren, da die 49:51%-Regelung weiter besteht und lokale Gesellschafter i.d.R. lediglich als sogenannte „Sponsoren“, d.h. ohne eigenes finanzielles Engagement, fungieren.
Das Risiko, große Investitionspotenziale aus aller Welt zu verlieren, ist also für die VAE sehr groß. Aber das Verbot betrifft auch alle schon bestehenden Unternehmen mit ausländischer Beteiligung und könnte für zahlreiche ausländische Investoren zu einer grundsätzlichen Überprüfung ihres VAE-Engagements führen.

Martin Kraeter, Prinzipal bei KLP: „Bis jetzt war nur einer Handvoll Investoren bewusst, dass die ‚Side Agreements’ schon immer keinerlei Gerichtsrelevanz im Falle von juristischen Auseinandersetzungen hatten.“ Dies, weil ihr Inhalt meist den notariell beurkundeten – und damit rechtlich relevanten – Satzungen in Bezug auf Gewinnverteilung und Vertretungsrechte widersprochen habe. Kirsten Kraeter: „Nur wenige Anwälte und Berater bemühten sich auch schon in der Vergangenheit um entsprechende Vertragswerke, die ohne solche ‚Side Agreements’ auskamen. Die meisten Berater, die wir kennen, tun, was sie immer getan haben: Sie verwenden Vertragsmuster mit geringstem Widerstands- und Rückfragepotential bei den öffentlich bestellten Notaren – und pressen alle wirklich wesentlichen (abweichenden) Vereinbarungen in ‚Schubladenverträge’“. Dies habe sich nach KLP-Auffassung im Ernstfall oftmals als Falle erwiesen.

Martin Kraeter führt hierzu aus: „Die Entwicklung eines Vertragswerks, das tatsächlich alle beteiligten Partner und Investoren wirksam schützt und bisher in Nebenvereinbarungen geregelte Einzelabmachungen enthält, stellt sicherlich einen höheren Aufwand dar. Vielleicht müssen auch vollmundig versprochene ‚Tage bis zum Erhalt der Lizenz’ überdacht werden. Aber das ist es aus unserer Sicht allemal wert.“

Zusammengefasst – und um ausländische Investoren zu beruhigen: Es gibt in den VAE sehr wohl Wege, Investitionen auf legale und notariell beurkundete Weise zu schützen. Es hängt, wie so oft, von der Qualität und dem Engagement der Firmen- und Rechtsberater ab, ob die rechtliche Struktur einer Firma von Anfang an entsprechend beschaffen und damit belastbar ist.

Angaben zum Autor ( ):
KLP Group Emirates (JPC)
Postfach 122563 – Dubai – V.A.E.
Telefon: +971-4 3359825
Telefax: +971-4 3517989
e-mail: emirates@klp.info
www.klp.info
KLP ist eine international aktive Management & Consulting Gruppe, spezialisiert auf Business Development, Domizilierungen und Firmengründungsmanagement. Das Team von KLP besteht aus Unternehmern mit Praxis- und Rechtshintergrund sowie profunden Kenntnissen über Unternehmensentwicklung und Investitionsschutz. Mit eigenen Büros in den VAE, Deutschland und den USA ist KLP auf die Geschäftsumfelder und Märkte in der gesamten GCC-Region (Gulf Cooperation Council) fokussiert. Dies mit einer Kombination aus „Onshore“ und „Offshore“ Know-how zum Nutzen von Klienten aus Hochsteuerländern rund um die Welt.

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