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Energieverbrauch darf ohne Vertrag in Rechnung gestellt werden

von RSS-Feed Unister GmbH
09.02.2010 - 12:00 Uhr - Sonstiges

(prcenter.de) Steigende Energiepreise lassen Konsumenten kritisch werden. Die gründliche Prüfung jeder Rechnung ist durchaus angebracht. Ungerechtfertigt ist es dagegen, Leistungen zu nutzen, ohne die entsprechenden Gebühren dafür zu entrichten. Das Immobilienportal www.myimmo.de berichtet über einen Fall, in dem der Bundesgerichtshof gegen dieses Verhalten entschied.

Im vorliegenden Rechtsstreit weigerte sich ein Mieter, die Rechnung seines kommunalen Energieversorgers zu zahlen. Das Unternehmen verklagte ihn daraufhin. Als Begründung gab der Mieter an, dass kein Vertrag zwischen ihm und dem Fernwärme- und Warmwasser-Lieferanten bestehe.
Die Situation kam dadurch zustande, dass der Mieter nicht von Anfang an auf die Leistung des Versorgers angewiesen war. Als er 1997 sein Haus bezog, heizte er seine Wohnung (www.myimmo.de/ratgeber/lexikon/wohnung) mit einem Kohleofen. Die Liefervereinbarung, die ihm der Versorger wenig später über den Vermieter zukommen ließ, unterschrieb er nicht. Dennoch nutzte er die zur Verfügung gestellte Fernwärme ebenso wie das Warmwasser.

Dies erkannte der Bundesgerichtshof als widersprüchliches und damit rechtswidriges Verhalten: Auf der einen Seite die schriftliche Einwilligung zu verweigern und auf der anderen Seite die Leistungen des Energieversorgers in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund fiel das Urteil der Richter zu Ungunsten des Mieters aus. Für die genutzte Fernwärme muss der Mieter aufkommen.

Weitere Informationen:
http://news.myimmo.de/versorgungsvertrag-ohne-unterschrift-des-mieters-gueltig/4060.html

Angaben zum Autor ( ):
Lisa Neumann

Unister GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister-gmbh.de
Die Unister GmbH betreibt mit www.myimmo.de ein erfolgreiches deutschsprachiges Immobilienportal. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit www.kredit.de, www.geld.de, Versicherungen mit www.private-krankenversicherung.de und www.versicherungen.de, sowie Verbraucherinformation mit www.preisvergleich.de angeboten. Häuser und Grundstücke können auch beim kostenlosen Online-Auktionshaus www.auvito.de ersteigert werden.

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