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F.A.Z. - Kritik an Karlsruhe wegen Rechtssprechung zur Homo-Ehe

von RSS-Feed F.A.Z.
10.08.2011 - 17:00 Uhr - Wirtschaft, Handel & Industrie

(prcenter.de) F.A.Z. /
F.A.Z. - Kritik an Karlsruhe wegen Rechtssprechung zur Homo-Ehe
. Verarbeitet und übermittelt durch Thomson Reuters ONE.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion in der F.A.Z: "Der Wortlaut
des Grundgesetzes muss ernst genommen werden"

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings,
hat die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaft scharf kritisiert. Krings sagte der Frankfurter Allgemeinen
Zeitung (Donnerstagsausgabe): "Der Wortlaut des Grundgesetzes muss ernst
genommen werden - auch vom Bundesverfassungsgericht." Einerseits werde in die
Verfassung zu viel hineingelesen. "Wo es aber eine zentrale Aussage gibt, muss
sie auch berücksichtigt werden". Krings meint damit die Entscheidung des
Grundgesetzes, die Lebensform der Ehe unter besonderen Schutz zu stellen. In
einem noch unveröffentlichten Beitrag für eine Festschrift zum 80. Geburtstag
des Staatsrechtslehrers Karl Heinrich Friauf wirft Krings insbesondere dem
Ersten Senat in Karlsruhe vor, er "bereitet nun den Weg für die völlige
Gleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft, ignoriert die
exzeptionelle Schutzanordnung des Art. 6 Abs. 1 GG und lässt die Norm, soweit
sie sich auf die Ehe bezieht, leer laufen". Krings, der auch Honorarprofessor an
der Universität zu Köln ist, bezieht sich auf den Beschluss des Senats vom 7.
Juli 2009 zur Hinterbliebenenrente für das überlebende Mitglied einer
Lebenspartnerschaft. Die Karlsruher Richter, so Krings, problematisierten erst
gar nicht, ob eine Ungleichbehandlung an Artikel 6 des Grundgesetzes zu messen
sei. In der Geschichte der Karlsruher Rechtsprechung sei "keine andere
Verfassungsnorm erkennbar, die das Gericht hat so obsolet werden lassen", wie
die zum "besonderen" Schutz von Ehe und Familie. Genügten dem Gericht sonst so
unbestimmte Begriffe wie das Sozialstaatsgebot, um Ungleichbehandlungen und
Eingriffe zu rechtfertigen, so solle das bei Artikel 6 nicht der Fall sein. Es
sei aber die Entscheidung des Grundgesetzes, eine ganz bestimmte Lebensform zu
fördern. "Nicht die Entscheidung der Verfassung für den besonderen Schutz der
Ehe, sondern das einfache Recht muss sich vor der Verfassung rechtfertigen",
heißt es in dem Beitrag, der der F.A.Z. vorliegt. Eine politische Lösung sieht
Krings hier nicht. In Betracht käme allenfalls eine Klarstellung in der
Verfassung. "Wir brauchen Richter, die die Verfassung ernst nehmen."

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte kürzlich
zum zehnjährigen Bestehen der "Homo-Ehe" deren Gleichstellung mit der Ehe
angemahnt.



Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:

Frankfurter Allgemeine Zeitung
Politische Redaktion
Telefon: 069/7591-1457
E-Mail:redaktion@faz.de


--- Ende der Mitteilung ---

F.A.Z.
Hellerhofstr. 2-4 Frankfurt Deutschland



VAMFAZ:
http://hugin.info/138773/R/1537609/469376.pdf




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Source: F.A.Z. via Thomson Reuters ONE

[HUG#1537609]

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