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Falk-Fonds 71 – Postbank nimmt Klage vor dem Oberlandesgericht München zurück.

von RSS-Feed BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
04.02.2011 - 15:11 Uhr - Finanzen & Recht

(prcenter.de) Die Postbank AG (ehemals BHW-Bank) hat vor dem Oberlandesgericht München 5. Zivilsenat, AZ: 5 U 3751/10, im Berufungsverfahren ihre Klage gegen einen von den Rechtsanwälten Limmer & Schlomka aus Chemnitz vertretenen Treuhandgesellschafter des Falk-Fonds 71 zurückgenommen und auf die mit der Klage geltend gemachte Forderung verzichtet.

Der Beklagte hatte über die Rechtsanwälte Limmer & Schlomka seinen Beitritt zum Fonds und den Kreditvertrag mit der BHW-Bank widerrufen und seine Zahlungen auf den Kredit eingestellt. Daraufhin wurde er von der BHW-Bank bzw. jetzt Postbank AG vor dem Landgericht München I verklagt.

Nachdem die Postbank AG vor dem Landgericht München I obsiegt hatte, war der Anleger auf Anraten seiner Anwälte in Berufung gegangen.

Das Oberlandesgericht München hat auf Antrag der Rechtsanwälte Limmer & Schlomka eine umfangreiche Vernehmung des Vermittlers, der den Fonds an den Anleger verkauft hatte, vorgenommen. Nach dieser Vernehmung hat das Oberlandesgericht München erklärt, dass nach seiner Auffassung der Widerruf des Darlehensvertrages zu Recht erfolgt ist und dass das Oberlandesgericht auch vom Vorliegen eines verbundenen Geschäftes zwischen der Bank und dem Fonds ausgeht. Das Oberlandesgericht München hat der Postbank AG dringend angeraten, die Klage zurückzunehmen, da ansonsten beabsichtigt sei, die Akte der Staatsanwaltschaft zur Prüfung eines eventuellen Prozessbetruges durch die Postbank vorzulegen, weil diese nach Auffassung des Oberlandesgerichts München das Vorliegen eines verbundenen Geschäfts der Wahrheit zu wider bestritten habe. In einer Verhandlungsunterbrechung haben die Prozessbevollmächtigten der Postbank AG und deren Prozessvertreter Klagerücknahme erklärt.

Nach Auffassung der Rechtsanwälte Limmer & Schlomka ist nunmehr ein Oberlandesgericht endlich der von den Anwälten schon lange vertretenen Auffassung zum Haustürwiderruf und zum verbundenen Geschäft bei der Finanzierung von Falk-Fonds durch die BHW-Bank gefolgt. Dies macht eindeutig Hoffnung, dass zukünftig Anleger entweder mit eigenen Klagen gegen die Postbank AG oder bei Klagen der Postbank AG gegen diese erfolgreich sein werden. Das Urteil hat auch Bedeutung für andere Fonds, bei denen eine entsprechende Finanzierung über eine Bank getätigt wurde.

Die Rechtsanwälte Limmer & Schlomka gehen davon aus, dass auch andere Gerichte nunmehr die eigentliche Vorgehensweise der BHW-Bank und anderer Banken bei der Finanzierung von Anlegern erkennen und entsprechend das verbundene Geschäft bejahen, was in der Vergangenheit leider, auch am Oberlandesgericht München, regelmäßig nicht der war Fall.

Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Falk Fonds" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=385a39b0584b93c500f8f4587ff13fb0

Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.02.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt

Angaben zum Autor
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Ansprechpartner Horst Roosen
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum. Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte. Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut. Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

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