Fall Tom Sack: Große Strafkammer hat erhebliche Bedenken gegen Verfahrenseröffnung - Staatsanwaltschaft hat Hausaufgaben nicht gemacht
von
Tom Sack
05.11.2009 - 12:42 Uhr - Politik & Gesellschaft
(prcenter.de) Die Staatsanwaltschaft Bückeburg blamiert sich erneut im Vorgehen gegen den Künstler und mutmaßlichen Kunstfälscher Tom Sack aus Rinteln bei Hannover.
Die im April dieses Jahres beim Landgericht Bückeburg eingereichte Anklageschrift, welche neben der klassischen Kunstfälschung auch die Vermarktung von selbstgemalten Bildern unter eigens hierfür erfundenen Künstleridentitäten mit wohlklingenden Legenden zum Gegenstand hat, wurde von der I. Großen Strafkammer des Landgerichts nun zerpflückt. Im einem Sitzungsbericht der Kammer, welcher dem Rechtsanwalt des Angeschuldigten, Roman von Alvensleben aus Hameln, zugestellt wurde, werden erhebliche Bedenken gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens geäußert. So lasse sich anhand der Beweisführung der Staatsanwaltschaft in keinem der 201 Anklagepunkte ein hinreichender Tatverdacht gegen Tom Sack herleiten. Neben Formfehlern und rechtlichen Fehldeutungen seien unter anderem keinerlei gerichtsverwertbare Sachverständigengutachten zu den beschlagnahmten Kunstwerken eingeholt worden. Teilweise lägen die als Beweismittel nötigen Kunstwerke jedoch nicht mal vor, die Anklage basiere dann lediglich auf Behauptungen, es werde einfach von ungeprüften Annahmen ausgegangen. Für eine fundierte Anklage seien daher weitere, umfangreiche Ermittlungen notwendig, wobei die Sach- und Rechtslage grundsätzlich nochmals kritisch zu hinterfragen sei, so der Bericht.
Die Kammer hat der Staatsanwaltschaft zunächst die freiwillige Rücknahme der Anklage nahegelegt. Ein endgültiger Beschluss über den Fortgang des Verfahrens ist noch nicht erlassen worden.
Der Künstler, der vor dem existenzvernichtenden Ermittlungsverfahren auch als Kunsthändler tätig war, sieht sich in seinem Kampf gegen die Staatsanwaltschaft bestätigt. Er habe das Vorgehen der Ermittler zu Recht von Anfang an öffentlich angeprangert. Die Staatsanwaltschaft solle die Schelte der Großen Strafkammer nun zum Anlass nehmen, ihn endlich in Ruhe zu lassen.
Angaben zum Autor (
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Tom Sack, freischaffender Künstler
Anschrift: Rosenstr. 3, 31737 Rinteln
Telefon: 05152/699955, 0176/66500883
E-Mail: art@tomsack.com
Website: www.tomsack.com
Zur Person: Tom Sack, Jahrgang 1982, studierte nach Abitur und Wehrdienst einige Semester Jura in Konstanz am Bodensee. Bereits neben dem Studium handelte er mit Kunst und Antiquitäten. 2004 siedelte er nach Berlin um, wo er seine Tätigkeit ausbaute und gute Umsätze verbuchen konnte. Er betätigte sich dort auch als Galerist. 2006 zog es ihn raus aufs Land. Er ließ sich mit seiner kleinen Familie in Rinteln-Schaumburg bei Hannover nieder, auch um dort die geschäftlichen Aktivitäten weiter ausbauen zu können. Durch die mit den Ermittlungen einhergehenden Umstände und den damit verbundenen Rufschaden sah er sich jedoch bald gezwungen, den Kunsthandel und die Tätigkeit als Galerist aufzugeben. Er ist deshalb heute nur noch künstlerisch tätig. Tom Sack lebt in fester Partnerschaft und hat zwei Kinder.
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