Geistiges Eigentum: bayerische Zentrumspartei warnt vor neuem Gesetz
von
Deutsche Zentrumspartei
11.04.2008 - 18:57 Uhr - Politik & Gesellschaft
(prcenter.de) Der Landesverband Bayern der Deutsche Zentrumspartei warnt vor der weiteren Enteignung des deutschen Volkes durch das am 11. April 2008 verabschiedete "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums". Die industrielle Verwertung von geistigem Eigentum ist heute ein Milliardenmarkt, an dem die Allgemeinheit, die Künstler und Schöpfer immer weniger Anteil haben. Die bayerische Zentrumspartei erinnert daran, dass im Grundgesetz die soziale Verpflichtung des Eigentums – und dies schließt das geistige Eigentum mit ein – festgeschrieben ist. Der Gebrauch des Eigentums soll zugleich der Allgemeinheit dienen.
Das so genannte „geistige Eigentum“ ist sogar ein künstliches, erst seit kurzer Zeit geschaffenes Recht. Ursprünglich sollte dieses Recht den Urhebern (also Künstlern) ein Auskommen sichern. Da die Schöpfer von Werken immer weniger die kommerzielle Verwertung selbst übernehmen können, werden Werke heute fast ausschließlich durch globalisierte Konzerne aufgekauft und verwertet.
In 2004 betrug der Umsatz dieser Konzerne in Deutschland rund 14,1 Milliarden Euro. Der Konzern Sony-BMG konnte beispielsweise in 2007 seinen Gewinn um 15% steigern und erwirtschaftete eine Rendite von über 15%. Ob diesen milliardenschweren Konzernen Nachteile z. B. durch Kopien entstehen, muss auf der Basis vorliegender wissenschaftlicher Untersuchungen (z. B. der Harvard Universität im Februar 2007) stark angezweifelt werden.
In der Antwort auf eine große parlamentarische Anfrage zur „wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung künstlerischer Berufe in Deutschland“ stellt die Bundesregierung dagegen fest, dass sich die persönliche Situation der Künstler verschlechtert hat und sich die Einkommen von Künstlern nur unterdurchschnittlich entwickeln.
Die Zentrumspartei erinnert daran, wie schwierig es ist, zu beurteilen, welchen Anteil an einem Werk dem Urheber zukommt und welcher Anteil der Allgemeinheit zuzurechnen ist. Jeder Künstler hat in der Regel auf Kosten der Allgemeinheit seine Ausbildung und Befähigung erhalten, darüber hinaus prägt das kulturelle und gesellschaftliche Umfeld jedes individuelle Werk – welcher Musiker kann sagen, er hätte Noten und Tonleitern erfunden? Weil in jeder Kunstform heute die kulturelle Leistung der gesamten Gesellschaft über Jahrhunderte enthalten ist, hat das deutsche Urheberrecht von jeher vorgesehen, dass das geistige Eigentum nach einer kurzen Schutzfrist in das Eigentum der Öffentlichkeit übergeht: das Werk wird „gemeinfrei“ und jeder Mensch darf es frei kopieren, zitieren und bearbeiten.
Bereits seit 2003 hat die Regierung unter der Federführung der Justizministerin Zypries die einseitige Ausweitung des geistigen Eigentums im Interesse der Konzerne und gegen das deutsche Volkes vorangetrieben. Die Schutzfristen wurden von ursprünglich 10 Jahren (1835) nach Erscheinen eines Werkes zunächst auf 30 Jahre nach Tod des Autors, dann auf 50 Jahre und zuletzt auf 70 Jahre nach dem Tod des Autors verlängert. 2003 wurde dann zusätzlich die Umgehung von technischen Kopierschutzmaßnahmen unter Strafe gestellt, was faktisch bedeutet, dass internationale Konzerne die Schutzfrist für aufgekaufte Werke durch technische Maßnahmen auf Ewig verlängern können. Die Gemeinfreiheit ist damit kein Eigentum der Gesellschaft mehr, sondern wird nach freiem Ermessen durch die Konzerne gewährt. Die Zentrumspartei sieht darin eine Enteignung der Allgemeinheit, die in der Gesellschaft geschaffenen Werte stehen durch den faktischen Verlust der Gemeinfreiheit nurmehr den Rechteinhabern zu.
Auch der Bereich, in dem das Urheberrecht gilt, wurde durch die Aushöhlung des Begriffes der „Werk- bzw. Schöpfungshöhe“ immer weiter ausgedehnt. Bereits das Foto einer „Semmel mit Wurst“ ist heute unter den gleichen Schutz gestellt wie aktuelle Werke eines Literaturnobelpreisträgers – und diese geschaffenen Rechte werden von den modernen Junkern des Urheberrechts und ihren Anwälten gegen die immer weniger geschützten Bürger weidlich ausgenutzt. Und das alles, obwohl derjenige, der einen Film mit diesem Motiv belichtet, weder die Semmel, noch die Wurst erfunden hat. Ursprünglich kam der Schutz des Urheberrechtes erst einem Werk von einer gewissen „Schöpfungshöhe“ (also einem Werk mit einem Minimum an Können, Genialität und Originalität) zu. Viele Bürger sind schon heute auf der Basis dieser Gesetze mit horrenden Summen zur Kasse gebeten worden, weil Sie das Bild eines Tellers Suppe aus dem Internet verwendeten.
Mit dem am 11. April 2008 verabschiedeten Gesetz der „großen“ Koalition weitet die Justizministerin die Rechte der Konzerne erneut aus. Es wird ein direkter Auskunftsanspruch der Konzerne gegenüber der Telekom und anderer Telekommunikationsunternehmen geschaffen, so dass die Konzerne ohne Einschaltung der Staatsanwaltschaft Zugriff auf die Anschrift von Privatleuten erhalten, denen eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird. Dieser Zugriff muss noch nicht einmal näher begründet werden. Die bayerische Zentrumspartei teilt die Bedenken, die im Rahmen der Expertenanhörung des Bundestages fast ausnahmslos von allen befragten Experten geäußert wurden. Insbesondere steht wieder einmal zu befürchten, dass die deutschen Gerichte mit einer Vielzahl von Verfahren überzogen werden und es Jahre dauern wird, bis geklärt ist, welche Rechte den Bürgern geblieben sind.
Die bayerische Zentrumspartei meint: unsere Gesellschaft muss sich zu einer Wissensgesellschaft entwickeln. Nur durch Know-How können wir im Wettbewerb der globalisierten Wirtschaft soziale Gerechtigkeit gewährleisten. Es ist daher Unsinn, den Zugang zu Kulturgütern und Wissen immer weiter zu kriminalisieren. Durch sinkende Realeinkommen werden gerade schwache Haushalte vom geistigen Eigentum abgeschnitten. Dieses Gesetz geht genau in die falsche Richtung.
„Wir meinen, dass diese Regierung die Allgemeinheit enteignet. Während in Sonntagsreden immer wieder die soziale Verpflichtung des Eigentums aus unserem Grundgesetz zitiert wird, zeigt die Regierung, dass bei ihr ausschließlich die Interessen der Konzerne im Mittelpunkt stehen. Frau Zypries beweist unserer Ansicht nach wieder einmal, dass es dieser Regierung nicht reicht, unser Steuergeld in die Taschen der Konzerne zu schaffen – wie aktuell bei der Kompensation der Spekulationsverluste von Großbanken mit Steuergeldern – sondern dass darüber hinaus auch das Eigentum des Volkes klammheimlich enteignet und in den Besitz der Konzerne gebracht wird.“ meint Tobias Heinz, Landesvorsitzender der Deutschen Zentrumspartei Bayern und Diplom-Informatiker, „darüber hinaus sollte jeder daran denken: jedes Computersystem produziert Fehler, jede Datenbank enthält falsche Datensätze. Bereits heute sind unbescholtene Bürger durch Fehler bei der Zuordnung der Adressen in das Fadenkreuz der Konzerne und der von ihnen beauftragten Advokaten geraten.“
Der Landesverband Bayern der Deutschen Zentrumspartei befürchtet, dass auch in diesem Falle entweder ein maßgeblich von Lobbyisten in den Ministerien beeinflusstes oder ein einfach nur schlechtes Gesetz zum Schaden des deutschen Volkes in Deutschland verabschiedet wird.
Angaben zum Autor
Tobias Heinz
- Landesvorsitzender -
Am Stögnfeld 24
85244 Röhrmoos
Fax: 08139 473020-9
Die deutsche Zentrumspartei wirkt in Bayern seit ihrer Gründung im Jahr 1870. Nach dem 1. Weltkrieg formierte sich die Zentrumspartei 1919 in Bayern als „Bayerische Volkspartei“ und war von 1919 – 1933 durchgängig stärkste Partei in Bayern und in allen Landesregierungen vertreten. Heinrich Held führte als bayerischer Ministerpräsident die Kabinette in Bayern von 1924-1933 an. Im Reichstag bildete die BVP mit der Zentrumspartei eine Fraktionsgemeinschaft. Das ZENTRUM hat in den ersten 60 Jahren des Bestehens als politische Partei soziale Reformen (Einführung von Kranken- und Rentenversicherung) mit getragen und errichtete 1927 die moderne deutsche Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung.
Als Partei der demokratischen Weimarer Koalition – besonders nachdem der letzte Reichskanzler der Zentrumspartei Brüning die SA und SS am 16. Juni 1932 verboten hatte – wurden Politiker der Zentrumspartei nach Beginn des nationalsozialistischen Terrorregimes (der sog. Machtergreifung) verfolgt und inhaftiert. Viele Zentrumspolitiker flohen vor der Verfolgung und gingen ins Exil.
Während in Deutschland gebliebene konservative Politiker nach dem Krieg die CDU/CSU gründeten, wurde das ZENTRUM erst etwas später von aus Exil und Konzentrationslagern zurückkehrenden Politikern des ZENTRUM – wie Dr. Carl Spiecker, der aus dem Ausland gegen den Naziterror gekämpft hatte – wieder gegründet. Entgegen gängiger Meinung ging das ZENTRUM nie in der CDU/CSU auf.
Das ZENTRUM, das für die Ausgestaltung des Wirtschaftssystems der Bundesrepublik als „Soziale Marktwirtschaft“ maßgeblich mitverantwortlich ist, hat redaktionell auch an der Erstellung des Grundgesetzes mitgewirkt (Herrenchiemsee) und ist auch nach 1945 „bundestagserfahren“.
Die moderne deutsche Zentrumspartei (ZENTRUM) ist eine überkonfessionelle Programmpartei mit einem pragmatischen, auf sachlichen Analysen begründeten Parteiprogramm, das fest in den christlich/jüdischen Moralvorstellungen und der christlichen Ethik und Soziallehre verwurzelt ist.
Die Webseite der deutschen Zentrumspartei ist unter http://www.zentrumspartei.de erreichbar, die Webseite des bayerischen Landesverbandes der Zentrumspartei findet sich unter http://bayern.zentrumspartei.de.
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