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Gesellschafterversammlung der "München - Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG II"


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Gesellschafterversammlung der "München - Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG II"

von RSS-Feed BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
02.09.2010 - 11:19 Uhr - Finanzen & Recht

(prcenter.de) In die München - Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG II (München Fonds II) haben zahlreiche Anleger insgesamt ca. 15 Millionen Euro investiert. Bei dem München Fonds II, welcher im Jahre 2006 aufgelegt wurde, wurden die Anleger u.a. damit geworben, dass sie ihr eingesetztes Kapital in 42 Monaten zurückerhalten.

Zahlreiche Anleger des München Fonds II warteten nach Ablauf der 42 Monate vergeblich auf die Rückzahlung ihrer Einlage durch den Fonds. Darüber hinaus wurden die versprochenen "Vorabgewinne" nicht in jedem Fall pünktlich gezahlt. Ein weiteres Ärgernis für Anleger war, dass die Gesellschaftsversammlung immer wieder verschoben wurde, was zu einer weiteren Verunsicherung der Fondszeichner beitrug.

Am 31. August 2010 wurde nunmehr die Gesellschafterversammlung der München-Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG II durchgeführt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte nahm an dieser Gesellschaftsversammlung teil.

Die Geschäftsführung des Fonds musste einräumen, dass aufgrund von verschiedenen Faktoren die prospektierte Entwicklung einzelner Projekte, welche durch den München Fonds II realisiert wurden, nicht wie gewünscht verlief. Dies führt dazu, dass die Fondsgesellschaft das prospektierte Ergebnis nicht erreichte. Den Anlegern wurden durch die Geschäftsführung jedoch Möglichkeiten vorgestellt, um das Investment zu beenden.

"Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft derzeit für die von ihr vertreten Anleger des München Fonds II die von der Fondsgeschäftsführung vorgeschlagenen Handlungsvarianten", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler von der Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Viele Anleger, die eine Beteiligung am München Fonds II gezeichnet haben, sind ebenfalls in den München Fonds III investiert. Auch bei zahlreichen Anlegern dieser Gesellschaft gingen die Zahlungen der vereinbarten "Vorab Gewinne" nicht stets rechtzeitig ein.
Die Anleger befürchten nun, dass die gleichen Probleme, welche bereits beim München Fonds II auftaten, sich nun beim München Fonds III wiederholen und auch dieser nicht das prospektierte Ergebnis erreichen wird. "Anlegern, die in die München Fonds II und III Fonds investiert haben, ist daher anzuraten" so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Stefan Hösler weiter, "eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei aufzusuchen".

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „München Fonds" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.09.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Angaben zum Autor
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr.49
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-9816810
Telefax:06071-9816829
e-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum. Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte. Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut. Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

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