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Gute Nachrichten in Sachen Juragent: Geldfreigabe in der Schweiz, Beschluss des Kammergerichts in Berlin, außergerichtliche Vergleiche

von RSS-Feed Rechtsanwälte Blazek Ellerbrock Malar Trube, Markdorf, Bielefeld
15.02.2011 - 16:27 Uhr - Finanzen & Recht

(prcenter.de) Die in der Schweiz bei der Juraswiss SA arrestierten Gelder waren zu lange eingefroren. Deshalb hat am 04. Februar 2001 das Kammergericht in Berlin per Beschluss (4 Ws 7/11 – 2 AR 95/10) den Aufhebungsbeschluss des LG Berlin vom 23. Dezember 2010 (3 Wi Js 3667/07 KLs) bestätigt, nach welchem der dingliche Arrest nicht mehr verhältnismäßig ist. Die Vollziehung dieses Beschlusses war zunächst bis zu einer Entscheidung über eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft ausgesetzt, die auch am 03. Januar 2011 erfolgte. Die Beschwerde wurde nun vom Kammergericht infolge des erheblichen Zeitablaufs seit der Arrest verworfen.

Die Vollziehung der durch die Rechtsanwälte Blazek Ellerbrock Malar Trube veranlassten außergerichtlichen Vergleiche der Anleger des PKF IV ist somit einen erheblichen Schritt näher gerückt. Dies ist umso bedeutender, als diverse Interessengruppen und Rechtsanwälte das Vorgehen per se für unangebracht hielten und den Anlegern gleich zu Beginn zu (erheblich teuren) Klagen und Vorgehensweisen rieten. Indes waren die außergerichtlichen Vergleiche immer nur als eine zusätzliche, kostengünstigere Alternative bzw. als Ergänzung zu einem möglichen gerichtlichen Vorgehen zu verstehen, die nun möglicherweise doch zu einem relativ günstigen Erfolg der Anleger führen.

Im Weg steht nun noch die zivilgerichtliche Verfügung in der Schweiz, die ebenfalls noch beseitigt werden muss. Hintergrund ist ein dort geführter Rechtsstreit zu Vermeidung etwaiger Veruntreuung bei Freigabe. Dieser soll aber demnächst beigelegt werden.

Da die von hier geschlossenen Vergleiche die Juraswiss mit einbeziehen, wäre danach die direkte Befriedigung der von hier vertretenen Anleger des PKF IV denkbar.

Aus Berlin erhielten wir die Zusage, für Anleger des PKF IV noch bis zum 28. Februar 2011 entsprechende Vergleiche abschließen zu können.

Handlungsalternativen der PKF IV-Anleger wären also: 1. Einen entsprechenden außergerichtlichen Vergleich schließen; 2. Abwarten, ob durch die Mittelfreigabe ein Vorteil der PKF IV KG erwächst, so dass diese vielleicht noch wirtschaftlich prosperiert und der Anleger davon profitiert; 3. ggf. zusätzlich Schadenersatz gegenüber der Treuhänderin oder weiteren Prospektverantwortlichen gerichtlich geltend zu machen (das LG Berlin stützt diese Auffassung).

Die Anleger der PKF II und III könnten theoretisch ebenfalls gegen die Prospektverantwortlichen bzw. Aufklärungspflichtigen im Sinne der Prospekthaftung im weiteren Sinne vorgehen (falsche Darstellung des wirtschaftlichen Verlaufs, Nichtvorhandensein einer prospektierten Versicherung, Nichtaufklärung über die Vorstrafen eines Vorstandes), d.h. gegen die Juragent AG, gegen die Treuhänderin und/oder gegen die Vorstände bzw. Geschäftsführer der Komplementärin.

Angaben zum Autor
RA Daniel Blazek
Rechtsanwälte Blazek Ellerbrock Malar Trube
Ravensburger Str. 32 a
88677 Markdorf
Telefon: 07544 93 49 1-0
Telefax: 07544 93 49 1-10
E-Mail: info@rae-bemt.de
www.rae-bemt.de

Die Rechtsanwälte Blazek Ellerbrock Malar Trube sind vornehmlich auf den Gebieten des Bank- und Kapitalmarktrechts, des Rechts der Finanzdienstleister und des Wirtschaftsstrafrechts bundesweit tätig. Jeder der Sozien verfügt über die Erfahrungen aus mehreren Hundert Verfahren für diverse Kapitalanlageunternehmen und Vertriebe. Die Sozietät hat zwei Standorte: Markdorf und Bielefeld.

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