HCI Shipping Select 28: Schlechte Zeiten für die Anleger
von
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
09.09.2011 - 15:54 Uhr - Finanzen & Recht
(prcenter.de) Anleger des Dachfonds HCI Shipping Select 28 müssen derzeit um ihre Einlagen bangen. Kurzfristig fällig gestellte Darlehensforderungen, eine missglückte Platzierungsphase sowie teure Zusatzkredite könnten den Fonds in die Knie zwingen.
HCI Shipping Select 28
Bei der HCI Shipping Select 28 handelt es sich um einen Dachfonds, welcher in sechs verschiedene Schiffe investiert. Es handelt sich hierbei um die Hellespont Trustful, die Hellespont Commander, die Hellespont Crusader, die PAVIAN, die Beluga Facility und die Beluga Frequency. Diese wiederum werden in verschiedenen Märkten (Öl, Chemikalien, Massen- und Schwergut) eingesetzt.
Aufwendige Umstrukturierung
Das Emissionshaus HCI Capital AG sah für den Dachfonds HCI Shipping Select 28 ursprünglich ein Kommanditkapital von insgesamt € 69,4 Mio. vor. Tatsächlich konnten aber nur ca. € 39 Mio. eingeworben werden. Auch die seitens der HCI Capital AG eingeräumten Platzierungsgarantien konnten nicht eingehalten werden, nachdem das Emissionshaus aufgrund angeblich eigener finanzieller Engpässe in Schwierigkeiten geraten sein soll. Nur eine teure Zwischenfinanzierung sowie ebenfalls bankfinanzierte Reederbeteiligungen sollen das fehlende Kommanditkapital kompensiert haben.
Banken machen Druck
Nun hat die zur Commerzbank-Gruppe gehörende Deutsche Schiffsbank einen Teil ihres gewährten Darlehens zur Rückzahlung fällig gestellt. Mangels ausreichenden Eigenkapitals muss zur Vermeidung einer drohenden Insolvenz nun die Hellespont Trust verkauft werden. Der Verkaufswert soll nicht einmal die Bankverbindlichkeiten decken können, weshalb das Kapital der Anleger bereits insoweit einen Totalverlust erleiden dürfte. Im Übrigen sollen Sanierungskonzepte angekündigt worden sein, nachdem 4 weitere Schiffe des HCI Shipping Select 28 in wirtschaftliche Schieflagen geraten sein sollen. Angesicht der hohen Fremdkapitalquote bleibt allerdings fraglich, ob sich der HCI Shipping Select 28 wirklich sanieren lässt.
Rückabwicklung der Fondsbeteiligungen
Betroffene Anleger dürften nach Einschätzung der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & Dr. Rötlich gute Aussichten auf eine Rückabwicklung ihrer Fondsbeteiligungen haben. Aus dem Verkaufsprospekt ist bereits ersichtlich, dass der Vertrieb deutlich über 15% an Provisionen erhalten haben dürfte. Bei einer solch hohen Quote haben Berater und Vermittler hierüber ungefragt aufzuklären, um den Anlegern den Interessenkonflikt klar aufzuzeigen. Erfahrungsgemäß kommt es zu keiner solchen Aufklärung. Der Vertrieb macht sich hierdurch schadensersatzpflichtig, was im Ergebnis zu einer Rückabwicklung der Fondsbeteiligungen führen kann. Auch die geplatzten Garantien dürften einen Grund zur Rückabwicklung darstellen.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds / HCI Shipping Select 28" anschließen.
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64807 Dieburg
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.09.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
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