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Hanseatische Immobilienfonds Holland XX GmbH & Co. KG – Fondsgeschäftsführung verpflichtet Anleger zur persönlichen Haftung

von RSS-Feed Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
19.12.2011 - 16:20 Uhr - Finanzen & Recht

(prcenter.de) Die Lage der Fondsgesellschaft ist prekär:

Schon vor geraumer Zeit wurden die Anleger des in die finanziellen Schieflage geratenen Immobilienfonds Holland XX GmbH & Co. KG um die nicht prospektgerechte Entwicklung ihrer Fondsgesellschaft informiert; mittlerweile werden von der Fondsgesellschaft Verkaufsbemühungen um die Fondsimmobilie dargestellt, wobei eine Vereinbarung der Fondsgeschäftsführung gravierende Konsequenzen für die Anleger haben könnte.

„Mit einer Stellungnahme des Beirats zum Anlegerschreiben Dezember 2011 wird ein Vertragspunkt zwischen der Fondsgesellschaft und der Deutschen Hypothekenbank vom 15.08.2011 dargestellt, worin die Fondsgeschäftsführung der fremdfinanzierenden Bank einen „Freischein“ erteilt hat, Forderungen bei den Treugebern, also bei den Fondsanlegern, direkt geltend zu machen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche zahlreiche Fondsanleger betreut.

Laut Aussage des Beirats gab die Fondsgeschäftsführung auf Nachfrage an, sie habe zum „Wohle der Gesellschaft“ und zur Abwendung einer Insolvenz gehandelt. Tatsache ist aber auch, dass die Anleger über diesen Vertrag weder tatsächlich noch rechtlich vor Abschluss aufgeklärt waren, sich deshalb die Frage stellt, ob diese Generalquittung für die Bank zu Lasten der Anleger nicht von dort hätte eine Zustimmung erfahren müssen.

„Diese Rechtsunsicherheit ist für die Anleger untragbar, waren die wenigsten Fondsanleger schon um die grundsätzlich einer Fondsgesellschaft in Form der Kommanditgesellschaft immanente Gefahr der sogenannten „Nachhaftung“, also ihrer möglichen Verpflichtung zur Rückzahlung geleisteter Ausschüttungen anlässlich der Beratungen zu diesem Fondsbeitritt schon nicht informiert, die nunmehr von der Fondsgeschäftsführung geschaffene Verpflichtung der Anleger, geleistete Ausschüttungen an die Gläubigerin zurückzahlen zu müssen, weil ihre eigene Fondsgesellschaft sie hierzu verpflichtet hat, stellt eine absolute Unverschämtheit dar“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche gleichzeitig darauf hinweist, dass der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. betroffenen Anleger eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche aus dieser Fondsbeteiligung ermöglicht.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät betroffenen Anlegern in Anbetracht der nunmehr sich ergebenden Situation dringendst an, mögliche Erstattungsansprüche fachkundig prüfen zu lassen, der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. Ihnen hier gerne weiters behilflich sein kann.

Für weitere Informationen schreiben Sie uns einfach eine Mail mit Stichwort „Holland XX KG“ an info@schutzverein.org oder informieren Sie sich weiter unter www.schutzverein.org.

Angaben zum Autor
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info@schutzverein.org
www.schutzverein.org

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben. Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen

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