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Hundeversicherung: Viele Fragen zum neuen Gesetz in Niedersachsen

von RSS-Feed IAK GmbH
18.07.2011 - 13:24 Uhr - Politik & Gesellschaft

(prcenter.de) Immer mehr Bundesländer erlassen neue Hundegesetze. Aber es bleiben auch nach der Einführung vielfach Fragen bei den Hundehaltern offen. Unbestritten ist jedoch die Verpflichtung zur Hundeversicherung zur Sicherung von Schadensersatzforderungen.

Am 01.07.2011 ist das Hundegesetz in Niedersachsen in Kraft getreten. Bestandteil des Gesetzes ist unter anderem die Registrierung von Hunden per Chip, die Einführung eines Sachkundenachweises und der Nachweis einer Hundeversicherung. Zu vielen Punkten sind in der Praxis noch Fragen offengeblieben. Zweck des Hundegesetzes ist die Ermittlung von Hundehaltern, deren Hunde einen Schaden verursacht haben, aber auch der bessere Schutz von Opfern z. B. von Beißattacken.

Informationen zur Hundeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundeversicherung.html

Gerade bei der Hundeversicherung melden sich viele Stimmen, die die Gesetzesregelung unterschiedlich aufnehmen. Eine Hundebesitzerin äußert sich positiv zur Hundeversicherung: Ihr Hund wurde von einem anderen Artgenossen so stark gebissen, dass ein Tierarztbesuch unvermeidbar war. Durch die Hundeversicherung des anderen Halters wurden die
Kosten für die Behandlung übernommen.

Wiederum andere Hundehaltern fragen nach dem Sinn der hohen Hundeversicherung: 500.000 Euro wären gerade für kleine Hunde eine relativ hohe Summe. Doch hier darf man nicht außer Acht lassen, dass eine Hundeversicherung auch mit einer höheren Versicherungssumme von z. B. 5 Mio. Euro bereits für weniger als 50 Euro Jahresbeitrag zu haben ist. Die Höhe der Versicherungssumme macht dabei durchaus Sinn, da auch kleine Hunde, wenn sie bei Babys oder kleinen Kindern heftig zuschnappen, auch größere Verletzungen verursachen können.

Die Registrierung der Hunde ist vielerorts noch völlig unklar. Tierärzte diskutieren darüber, warum ein Hund gechipt werden soll, wenn nicht geklärt ist, wo der Vierbeiner eigentlich registriert werden soll. Zwar wurde den Kommunen die Überwachungspflicht aufgetragen, aber in den Rathäusern ist größtenteils noch unklar, wie eine solche Prüfung stattfinden soll.

Auch der geforderte Sachkundenachweis, der in zwei Jahren verpflichtend für alle neuen Hundehalter ist, wirft Fragen auf: Wer soll den Sachkundenachweis mit den dazugehörigen Kursen überhaupt anbieten können? Zwar bieten mittlerweile diverse Hundeschulen solche Kurse an, doch noch ist offen, ob diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Bildquelle: Thraniwen, www.pixelio

Angaben zum Autor
IAK GmbH
Manfred Weiblen
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop
m.weiblen@iakgmbh.de
(02041) 77 44 7 - 46
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