IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG (“The Gherkin“)
von
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
04.10.2011 - 10:15 Uhr - Finanzen & Recht
(prcenter.de) Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte erstreitet vor dem Landgericht Frankfurt ein Urteil gegen die Commerzbank AG wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Der Fonds der in das berühmte Londoner Wahrzeichen „THE GHERKIN“ investiert, befindet sich seit dem Jahre 2009 in einer erheblichen Schieflage. Die Gründe sind nicht etwa zu geringe Mieteinnahmen wie bei zahlreichen anderen gescheiterten Immobilienfonds, sondern Währungsrisiken und Fallstricke in den Bedingungen des Darlehensvertrages, den die Fondsgesellschaft aufgenommen hatte.
Die Fondsgesellschaft finanzierte THE GHERKIN nicht nur über die eingenommenen Anlegergelder, sondern nahm darüber hinaus ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken auf. Dieser Darlehensvertrag sah eine regelmäßige Wertermittlung des Gebäudes vor, gewisse Beleihungswertgrenzen durften nicht überschritten werden. Fallende Preise auf dem Londoner Immobilienmarkt und ein fallendes Britisches Pfund führten jedoch dazu, dass der Beleihungswertgrenze überschritten wurde, weshalb der Fonds trotz voll vereinnahmter Mieten keine Ausschüttungen mehr leisten kann, da die Darlehensgeber insoweit höhere Zinsen und zusätzliche Sicherheiten verlangt haben-
Eine ganze Reihe von Anlegern sieht sich insoweit im Vorfeld nicht richtig aufgeklärt. Mehrere klagen sind zur Zeit anhängig. Bislang gibt es Entscheidungen der Landgerichte Wuppertal und Hanau, in denen die Deutsche Bank verpflichtet wurde, den klagenden Anlegern die erlittenen Schäden zu ersetzen. Nunmehr hat auch das Landgericht Frankfurt bestätigt, dass dem klagenden Anleger ein Schadensersatzanspruch gegen die die Beteiligung vermittelnde Commerzbank AG zusteht, da dem Anleger wichtige Dinge im Vorfeld der Zeichnung nicht erklärt worden seien.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanalagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte der den Anleger vertreten hat, hält die Risiken für die Anleger nach wie vor für sehr hoch. Die Anleger sollten auf keinen Fall untätig bleiben, sondern prüfen lassen, ob sie ihrerseits vollständig und vor allen Dingen auch rechtzeitig über die Risiken des Fonds aufgeklärt wurden, rät er. Dies zeitnah, da ein Teil der Schadensersatzansprüche zum Jahresende verjähren könnten.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Für betroffene Anleger gibt es daher gute Gründe, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „IVG Fonds Euroselect" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.10.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
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