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Illegale Tabakwerbung im DJV-Medienmagazin "journalist"

von RSS-Feed Aktiv Rauchfrei
09.08.2010 - 9:43 Uhr - Werbung & Marketing

(prcenter.de) Tabakwerbung in Print-Medien ist seit Anfang 2007 verboten. Das Werbeverbot der EU-Richtlinie 2003/33/EG deckt auch Image-Werbung der Tabakindustrie ab, wie vom OLG Hamburg im August 2009 durch zwei Urteile bestätigt wurde. Laut EU-Kommission fällt jede Form der Image-Werbung von Tabakfirmen unter das Tabakwerbeverbot. Die Kommission bezeichnet in ihrem Bericht vom Mai 2008 jegliche Öffentlichkeitsarbeit, die Tabakhersteller als "verantwortungsbewusst" darstellt, als "ein Mittel zur Vermarktung von Image und Produkten des Unternehmens".

Dennoch erscheint in der vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV) herausgegebenen Zeitschrift "journalist" immer wieder Image-Werbung diverser Unternehmen der Tabakbranche. Eine Analyse der Ausgaben des "journalist" von 11/2009 bis einschließlich 7/2010 ergab, dass in sieben von neun Heften insgesamt neun Anzeigen der Tabakindustrie abgedruckt sind.

Vom März bis Juni 2010 wurden jeweils ganzseitige Anzeigen der Kampagne "Werte leben Werte schaffen" zum 100-jährigen Jubiläum des Tabakkonzerns Reemtsma veröffentlicht. In der März-Ausgabe platzierte die BAT-Stiftung für Zukunftsfragen zusätzlich eine halbseitige Anzeige mit dem Titel "Wir erforschen, was Politiker der Zukunft beschäftigt". Die Februar-Ausgabe beinhaltet eine halbseitige Anzeige von British American Tobacco (BAT) unter dem Motto "Cigarettenschmuggler kennen keine Grenzen". Die beiden untersuchten letzten Ausgaben des Jahres 2009 enthalten Anzeigen des Verbands der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR), jeweils einspaltig "Tabakkultur Made in Germany", und zusätzlich im Dezember eine halbe Seite mit der Anzeige "Vielfalt fördern Vielfalt schützen".

Der Rommerskirchen-Verlag, in dem der "journalist" monatlich erscheint, erklärte auf Anfrage lapidar: "Die bei uns veröffentlichen Anzeigen stehen im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung." Diese Aussage wirft die Frage auf, welche Rechtsprechung denn die beanstandete Image-Werbung der Tabakindustrie im "journalist" vom Werbeverbot ausnimmt, wie es das VTabakG einschließlich EU-Richtlinie 2003/33/EG festlegt. Der Verlag wollte dies jedoch selbst auf weitere Nachfrage nicht näher erläutern.

Für den Deutschen Journalisten-Verband antwortete Pressesprecher Hendrik Zörner, "dass die Zeitschrift 'journalist' im Verlag Rommerskirchen erscheint, der auch die verlegerische Verantwortung für das Magazin trägt". Der DJV-Sprecher erläuterte weiter: "Der DJV mischt sich grundsätzlich nicht in die internen Belange von Verlag und Redaktion ein. Das würde sich nicht mit unserem Verständnis von Pressefreiheit vertragen."

Zörner macht es sich mit dieser Antwort recht bequem. Für einen Journalisten ist ein derart demonstratives Desinteresse an einer solch interessanten Frage eher ungewöhnlich; die professionelle Neugier müsste doch sofort nach einer Aufklärung verlangen. Der "journalist" ist nach eigener Darstellung nicht nur Medienmagazin, sondern auch "DJV-Mitgliederzeitschrift und Fachpublikation in einem". Sollte sich also der DJV nicht wenigstens ein paar Gedanken über die Tabakwerbung im "journalist" machen? Dieses Thema ist von bedeutender gesellschaftlicher Relevanz und sollte damit von keinem Journalisten ignoriert werden. Nachdem die Redaktion des "journalist" sogar in der Geschäftsstelle des Deutschen Journalisten-Verbands sitzt, wäre eine kurze Nachfrage überhaupt kein Problem. Und von einer "Einmischung in die internen Belange von Verlag und Redaktion", wie vom DJV-Pressesprecher entrüstet zurückgewiesen, war ohnehin keine Rede.

Statt eines Versuchs zur Bewertung von Tabakwerbung im "journalist" lässt der DJV einfach die Scheuklappen herunter. Wieder einmal muss die Pressefreiheit dafür herhalten, präventiv eine mögliche Kritik an der Presse zu entkräften. Und wieder einmal erweist sich die Pressefreiheit als sehr dehnbarer Begriff, der sich augenscheinlich recht praktisch den jeweiligen Bedürfnissen der Journalisten anpassen lässt. Denn die Pressevertreter stehen nicht zum ersten Mal in der Kritik, sehr eigenwillige Maßstäbe für die Pressefreiheit im Umgang mit der Tabakindustrie anzulegen.

Mehr zum Thema im vollständigen Artikel unter:
http://www.aktiv-rauchfrei.de/aktuell/1169

Angaben zum Autor
Aktiv Rauchfrei
Internet: www.aktiv-rauchfrei.de
E-Mail: nichtraucherschutz@gmx.de
Telefon: 089/17953883

Trotz gesetzlicher Verbote der Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige und der Tabakwerbung für die Zielgruppe der Jugendlichen raucht immer noch ein Sechstel aller unter 18-Jährigen. Aktiv Rauchfrei setzt sich für eine konsequente Umsetzung des Jugendschutzgesetzes beim Umgang mit Tabakwaren und Tabakwerbung ein.

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