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Infinity Trust GmbH stellt Auszahlungen der Ausschüttungen ein.

von RSS-Feed BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
25.07.2011 - 9:59 Uhr - Finanzen & Recht

(prcenter.de) Geltendmachung von Auszahlungsansprüchen nach Kündigung. Zahlreiche Anleger haben sich an der Infinity Trust GmbH als Darlehensgeber beteiligt. Die Anleger gewährten der Gesellschaft ein Darlehen nebst Agio und sollten hierfür Renditen in Höhe von 7% bis 15% erhalten.

Klar war dies in den Darlehensverträgen aber meist nicht formuliert. Zweck der Darlehensgewährung waren hierbei „Immobiliengeschäfte“ der Gesellschaft, wobei völlig unklar blieb, was hierunter zu verstehen war. Im Zusammenhang mit den Darlehnsvertrag schlossen die Anleger meist auch einen „Treuhandvertrag“ ab. Bei der Treuhänderin handelte es sich um eine Firma Liberty Trust GmbH. Die Verantwortlichen hinter diesem Geschäft scheinen jedoch die gleichen Personen zu sein.

Weder aus dem Darlehensvertrag, noch aus dem Kurzprospekt oder aus dem Treuhandvertrag ist ersichtlich, um welche „Immobiliengeschäfte“ es sich hier handeln sollte. Lediglich aus dem Treuhandvertrag ergibt sich, dass der Anleger in gewissen Situationen, welche nicht klar umschrieben sind, eine „Verwertung“ einer Immobilie verlangen kann, indem man die Grundschuld verwertet. Völlig unklar bleibt in jedem Fall, wie die Rendite von bis zu 15% erzielt werden soll. Auch beinhalten die Darlehensverträge keine klaren Laufzeiten. Diese beiden Punkte stellen eine erhebliche Gefahr für die Anleger dar.

Nunmehr hat die Infinity Trust GmbH die quartalsweisen Ausschüttungen eingestellt. Die Gesellschaft scheint sich daher in finanziellen Schwierigkeiten zu befinden. Im Hinblick auf diese Situation sollten Anleger prüfen lassen, ob ihnen nicht ein fristloses Kündigungsrecht zusteht und ob nicht das gewährte Darlehen zurückgezahlt werden muss.


Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Infinity Trust GmbH anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25.07.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Angaben zum Autor
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr.49
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-9816810
Telefax:06071-9816829
e-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum. Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte. Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut. Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

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