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Innergemeinschaftliche Leistungen: Firmenauskünfte helfen - wenn die Finanzbehörde an der Existenz des Auslandspartners zweifelt

von RSS-Feed Datenbank-Informationsdienst Michael Klems
23.12.2008 - 14:22 Uhr - Finanzen & Recht

(prcenter.de) Gerade bei innergemeinschaftlichen Lieferungen sind die Anforderungen zum Umsatzsteuerabzug durch die Finanzbehörden sehr hoch. Die lückenlose Beweis- und Nachweispflicht liegt hier bei den Unternehmen. Bereits kleinere Unklarheiten oder fehlende Nachweise führen bei Prüfungen schnell zu Problemen mit den Finanzbehörden. infobroker.de empfiehlt daher die Einholung von Firmenauskünften zu Auslandspartnern noch in diesem Jahr, um mögliche Abzüge bei einer Prüfung durch den Fiskus in 2009 zu verhindern.

Viele Unternehmen glauben, das Einholen einer Umsatzsteuer-Ident-Nummer wäre ein deutlicher Beleg für die Existenz eines Auslandskunden in der EU. Fehlen weitere Angaben, die eine Tätigkeit des Unternehmen belegen, sind Umsatzsteuer-Nachzahlungen zu befürchten. Gerade Lieferungen in das Ausland bieten Steuerprüfern genügend Futter für Abzüge. "Wir erleben immer wieder, dass unsere Auskünfte für Steuerprüfungen benötigt werden", berichtet Michael Klems vom Datenbank-Informationsdienst aus Bergisch Gladbach.

Die Finanzverwaltungen stellen hohe Anforderungen an die Gewährung der Umsatzsteuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen. So hat der Unternehmen zu prüfen, ob der ausländische Abnehmer unter dem angegebenen Namen existiert. Die alleinige Aufzeichnung der Umsatzsteuer-Identnummer ist hier nicht ausreichend. Registernummer, Firmenanschrift und Daten zur Geschäftsleitung sollten als Beleg vorhanden sein.

Abhilfe schafft die Einholung einer Firmen- oder Registerauskunft zum Unternehmen im europäischen Ausland. Insbesondere die Firmenauskunft liefert zahlreiche detaillierte Daten, die den Finanzbehörden klar die Existenz eines Unternehmens im Ausland dokumentiert. Eine Bemängelung durch Anzweifeln der Existenz ist damit weitgehend ausgeschlossen. Das frühzeitige Einholen dieser Daten, sinnvoll schon während der Auftragsbearbeitung, erspart Ärger und unnötige Kosten. Müssen die Daten im Rahmen der Belegprüfung beschafft werden kommt ein enormer Zeitdruck zum geprüften Unternehmen hinzu.

Der Recherchedienst infobroker.de liefert schnell und zum Festpreis Firmenauskünfte und Registerdaten weltweit. Der einfach zu bedienende Online-Dienst übernimmt dabei die Abfrage bei Vor-Ort-Auskunftsdiensten auch vor dem Jahreswechsel. Die Nutzung der Recherchedienste ist dabei so einfach, wie die Bestellung eines Buches oder einer DVD im Internet. Für den Jahreswechsel und anstehende Fristen bietet der Auskunftsdienst zahlreiche Sonderdienste.

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Weitere Informationen zum THEMA Firmenauskünfte geben wir Ihnen gerne:

Ihr Ansprechpartner: Michael Klems
Datenbank-Informationsdienst Michael Klems, In der Auen 55, 51427 Bergisch Gladbach Telefon: 02204-964.964 , E-Mail: pressekontakt@infobroker.de

Über infobroker.de: Mit weit 2.500 Festpreisdiensten gehört infobroker.de zu den populären Informationsvermittlern im Internet. Weit über 10.000 Kunden nutzen die Recherchedienste des in Bergisch Gladbach tätigen Unternehmens mit Informationspartnern weltweit für Firmenauskünfte, Marken- und Wirtschaftsrecherchen. Die Dienste von infobroker.de sind ohne Mitgliedschaft über eine einfache Online-Bestellung nutzbar.

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