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Künstler erneut wegen verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen auf der Anklagebank

von RSS-Feed Tom Sack
16.11.2009 - 11:16 Uhr - Politik & Gesellschaft

(prcenter.de) Am 1. Dezember 2009 um 12:00 Uhr findet vor dem Amtsgericht Rinteln erneut eine Verhandlung wegen der Veröffentlichung eines amtlichen Schriftstücks eines Strafverfahrens statt. Die Staatsanwaltschaft Bückeburg wirft dem Künstler Tom Sack diesmal die Veröffentlichung der staatsanwaltschaftlichen Berufungsbegründung in der Strafsache wegen des auf Leinwand gemalten Staatsanwalts, des veröffentlichten Videos einer Hausdurchsuchung und der Veröffentlichung eines Durchsuchungsbefehls vor. Sack wurde am 31. März dieses Jahres wegen der ersten beiden Vorwürfe freigesprochen und wegen der Veröffentlichung des Durchsuchungsbefehls lediglich verwarnt.

Die Veröffentlichung von amtlichen Schriftstücken eines Strafverfahrens steht in Deutschland nach § 353d Nr. 3 StGB unter Strafe, wobei sich die unter dem Gesichtspunkt der Presse- bzw. Meinungsfreiheit umstrittene Norm im Abschnitt "Straftaten im Amt" des Strafgesetzbuchs befindet. Ferner ist Bedingung für eine Strafbarkeit, dass die Schriftstücke zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind.

Tom Sack, der seine Öffentlichkeitsarbeit jedenfalls nicht als Amtsträger betreibt, kann nicht nachvollziehen, warum in seiner Veröffentlichung ein Unrecht liegen soll. Hierdurch seien weder die Rechte Dritter noch die Durchführung der noch ausstehenden Berufungsverhandlung in irgendeiner Weise betroffen. Es sei ein rechtsstaatlicher Grundsatz, dass Strafverfahren öffentlich und transparent stattfinden, gibt der Künstler zu bedenken. Seine Glaubwürdigkeit sei durch die gegen ihn laufenden Ermittlungen derart herabgesetzt, dass für ihn im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit manchmal eben nur die unverfälschte Wiedergabe von Originaldokumenten in Frage komme. In der veröffentlichten Berufungsbegründung gehe es schließlich um ihn als Künstler, es werde krampfhaft versucht, ihn zu kriminalisieren. So werde in der Berufungsbegründung die Strafbarkeit der Zurschaustellung des auf Leinwand gemalten Staatsanwalts beispielsweise damit begründet, dass dieser nicht in einer Robe dargestellt sei. "Das glaubt mir doch keiner, der es nicht selbst schwarz auf weiß gelesen hat", gibt sich Tom Sack erbittert. Die Argumente der Staatsanwaltschaft seien außerdem bereits in der Gerichtsverhandlung vom 31. März öffentlich vorgetragen worden, der Sinn und Zweck des rechtsstaatlich ohnehin fraglichen Veröffentlichungsverbots hier vollkommen verfehlt, so der Künstler.

Unterdessen ist weiter unklar wie es in den beiden großen Verfahren weitergeht, in denen Tom Sack "Kunstfälscherei im großen Stil" vorgeworfen wird. Die I. Große Strafkammer des Landgerichts Bückeburg hat zuletzt große Zweifel an der dort eingereichten Anklage geäußert. Ein Prozessauftakt am Berliner Amtsgericht Tiergarten ist nach Auskunft von Verteidiger Roman von Alvensleben frühestens Anfang 2010 zu erwarten, wobei auch in den dort angeklagten Fällen ein hinreichender Tatverdacht gegen seinen Mandanten in Frage stehe.

Angaben zum Autor ( ):
Tom Sack, freischaffender Künstler
Anschrift: Rosenstr. 3, 31737 Rinteln
Telefon: 05152/699955, 0176/66500883
E-Mail: art@tomsack.com
Website: http://www.tomsack.com
Zur Person: Tom Sack, Jahrgang 1982, studierte nach Abitur und Wehrdienst einige Semester Jura in Konstanz am Bodensee. Bereits neben dem Studium handelte er mit Kunst und Antiquitäten. 2004 siedelte er nach Berlin um, wo er seine Tätigkeit ausbaute und gute Umsätze verbuchen konnte. Er betätigte sich dort auch als Galerist. 2006 zog es ihn raus aufs Land. Er ließ sich mit seiner kleinen Familie in Rinteln-Schaumburg bei Hannover nieder, auch um dort die geschäftlichen Aktivitäten weiter ausbauen zu können. Durch die mit den Ermittlungen einhergehenden Umstände und den damit verbundenen Rufschaden sah er sich jedoch bald gezwungen, den Kunsthandel und die Tätigkeit als Galerist aufzugeben. Er ist deshalb heute nur noch künstlerisch tätig. Tom Sack lebt in fester Partnerschaft und hat zwei Kinder.

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