LG München II verkündet noch in der Sitzung "Stuhlurteil" zugunsten einer DG-Anlegerin
von
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
01.07.2011 - 15:03 Uhr - Finanzen & Recht
(prcenter.de) Nunmehr hat auch das Landgericht München II ein Urteil zugunsten einer DG-Anlegerin gesprochen.
Die Anlegerin ist Steuerberaterin und hatte sich in der Vergangenheit am DG-Fonds Nr. 30 beteiligt. Obwohl die Bank behauptete, die Anlegerin sei über den Umstand der Provisionszahlung informiert gewesen, verkündete das Landgericht noch in der Hauptverhandlung und ohne vorhergehende Beweisaufnahme das zugunsten der Anlegerin ausgefallene Urteil. Steuervorteile wurden nicht in Abzug gebracht.
"Das Urteil macht deutlich, wie eindeutig die Rechtslage betreffend der DG-Fonds mittlerweile ist", so der Schweinfurter Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze, der auch dieses Urteil erstritt. "Trotz aller Versuche der Beratungsbanken mit hunderten Seiten von Schriftsätzen, das Gericht zu verwirren und zu täuschen, ist mittlerweile überdeutlich, dass DG-Anleger kein ernsthaftes Risiko einer Klageabweisung mehr zu fürchten brauchen. Insofern besteht auch keine Veranlassung, sich auf unangemessene 20%-Vergleiche oder ähnliches einzulassen", so Herr Dr. Schulze.
Betroffene Anleger sollten den Rat sachkundiger Rechtsanwälte, welche bereits Erfahrung mit DG-Prozessen haben, einholen und hierbei unbedingt die zum Jahresende drohende absolute Verjährung beachten.
Für weitere Informationen können sich interessierte Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.07.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
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