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Lehman-Brothers-Pleite – Erneuter Erfolg für Anleger!

von RSS-Feed Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
20.10.2009 - 11:03 Uhr - Wirtschaft, Handel & Industrie

(prcenter.de) Eine erneute Schlappe musste die beklagte Sparkasse vor dem Landgericht Frankfurt am Main hinnehmen.

Dieses verurteilte in aktueller Entscheidung die dort beklagte Bank zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung, wurde die dortige Klägerin nicht auf die an die Bank rückfließende Innenprovision ausdrücklich hingewiesen.

Die Besonderheit im dort zu entschiedenen Rechtsfall lag darin, dass der dortigen Anlegerin, der die Lehman-Brothers Treasury Co. B.V. als Zertifikat mit 100%-igen Kapitalschutz zum Kauf empfohlen wurde, eine Produktinformation übergeben wurde, aus der sich ergibt, dass die Bank von der Emittentin einen „Bonus“ erhalten habe.

Dies genügt nach Auffassung des LG Frankfurt a. M. nicht.

„Das LG Frankfurt a. M. hat in seiner Entscheidung vom 10.07.2009 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der vom Emittenten eines Anlageprodukts gezahlte Bonus als Form der Rückvergütung dem Kunden nicht nur dem Grunde nach, sondern auch in exakter Höhe durch den Anlageberater ungefragt mitzuteilen ist“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

Das noch nicht rechtskräftige Urteil könnte, so Bettina Wittmann, weitgehende Konsequenzen in der Bankenpraxis haben, setzt es die sog. „Kick-Back-Rechtsprechung“ des BGH eindrucksvoll um.

Sofern Anleger also von ihren Beratern nicht mündlich darauf hingewiesen wurden, dass die Bank Provisionen von der Emittentin erhalten hatte, ist die Bank zu Schadensersatz verpflichtet, wenn die Bank nicht darlegen kann, dass sie diese Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

„Dieser Nachweis dürfte den Banken aber schwer fallen, waren sich die Banken in der Regel überhaupt nicht über die Problematik einer Aufklärung über „Kick-Backs“ bewusst, so dass diese ihre Berater auch nicht zur Aufklärung anhielten“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. wird angesichts der aktuellen Rechtsprechung im Bereich fehlerhafter Wertpapierberatung eine für Mitglieder kostenfreie Informationsveranstaltung mit dem Titel „BGH-Urteile – Einmalige Chance für Anleger“ in Frankfurt a. M. anbieten. In dieser Informationsveranstaltung wird es auch um die Frage der Anmeldung einer Insolvenzforderung zur Insolvenztabelle gehen, gehen leider viele Anleger nach wie vor davon aus, sie könnten durch Anmeldung ihrer Insolvenzforderung ihren Schaden kompensieren.

Eine Möglichkeit zur Anmeldung für die am 27.11.2009 um 14:00 Uhr in Frankfurt a. M. im Hotel „Steigenberger“ geplante Informationsveranstaltung sowie weiterführende Informationen zu gescheiterten Lehman-Zertifikaten gibt es über die Homepage unter www.schutzverein.org.

Interessierte Anleger möchten sich bitte unter info@schutzverein.org zu dieser Veranstaltung anmelden.

Weitere Informationen unter www.schutzverein.org.

Angaben zum Autor
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info@schutzverein.org
www.schutzverein.org

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben. Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.

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