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Lehman-Zertifikate: Frankfurter Sparkasse zieht vor dem Bundesgerichtshof zurück.

von RSS-Feed BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
13.04.2011 - 10:13 Uhr - Finanzen & Recht

(prcenter.de) Schadensersatzurteile für Anleger werden rechtskräftig. Die Sparkasse hat kurz vor der Verhandlung der Lehman-Fälle die Revisionen zurückgenommen. Dadurch wurden die Urteile rechtskräftig. Die Anleger erhalten Schadensersatz wegen Beratungsfehlern.

Die Frankfurter Sparkasse wurde in zwei Fällen vom Frankfurter Oberlandesgericht verurteilt, Anlegern, denen sie Lehman-Zertifikate vermittelt hatte, Schadensersatz zu leisten. Dagegen legte die Sparkasse jeweils das Rechtsmittel der Revision ein. Jetzt nahm sie die Revisionen kurz vor dem Verhandlungstermin vor dem Bundesgerichtshof zurück. Damit wurden die Entscheidungen rechtskräftig; die Sparkasse muss die Anleger entschädigen.

Die Frankfurter Sparkasse hatte den Geschädigten 2007 die Lehman-Zertifikate "Twin-Win" und "DAX-Kupon" verkauft. Mit der Insolvenz der Emittentin wurden die Zertifikate im September 2008 praktisch wertlos. Die Anleger nahmen die Frankfurter Sparkasse auf Schadensersatz in Anspruch und warfen ihr vor, sie falsch beraten zu haben, weil sie sie nicht richtig über die Funktionsweise und das Insolvenzrisiko aufgeklärt worden seien.

Das sah das Oberlandesgericht genauso und verurteilte die Sparkasse in beiden Fällen zum Schadensersatz. Einen Beratungsfehler sah das Oberlandesgericht Frankfurt allerdings nur darin, dass die Sparkasse in den jeweiligen Beratungsgesprächen die Geschädigten nicht umfassend über die Risikostruktur der konkret empfohlenen Lehman-Zertifikate "Twin-Win" und "DAX-Kupon" aufgeklärt hat. Hingegen wurde in der Nichtaufklärung über das Insolvenzrisiko ausdrücklich keine Pflichtverletzung gesehen.

Die Frankfurter Sparkasse griff die Verurteilungen mit Revisionen an, nahm jetzt aber kurz vor dem anberaumten Verhandlungstermin die Rechtsmittel zurück. Als Begründung ließ die Sparkasse durch einen Sprecher mitteilen, dass man die Fälle nochmals geprüft und die Sparkasse ihre Meinung geändert habe.

"Die Rücknahme der Revision lässt darauf schließen, dass die Sparkasse damit rechnete, dass der Bundesgerichtshof die Urteile bestätigen würde. Für die betroffenen Anleger ist das natürlich ein ganz wichtiger Sieg. Trotzdem wäre es sehr hilfreich gewesen, wenn diese Verfahren vor dem Bundesgerichtshof verhandelt worden wären. Denn es gibt in den Lehman-Fällen eine Reihe von Rechtsfragen, die höchstgerichtlich so noch nicht entschieden worden sind und zu denen die Instanzgerichte bislang uneinheitlich Stellung genommen haben.", so Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Gröpper Köpke Rechtsanwälte.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertritt über 200 Lehman-Geschädigte und hat als eine von ganz wenigen Kanzleien bundesweit erst stattgebende Urteile gegen Kreditinstitute erstritten.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=385a39b0584b93c500f8f4587ff13fb0

Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.04.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Angaben zum Autor
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr.49
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-9816810
Telefax:06071-9816829
e-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum. Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte. Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut. Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

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