Novitas BKK erhebt Zusatzbeitrag ab 1. Juli 2010
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Euro-Informationen / Krankenkassen.de
27.08.2010 - 14:10 Uhr - Medizin & Gesundheit
(prcenter.de) Die Novitas BKK wird rückwirkend zum 1. Juli 2010 einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro pro Monat erheben. Der Zusatzbeitrag wird aber nicht monatlich, sondern als Einmalzahlung für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember eingefordert. Daraus ergibt sich ein Zusatzbeitrag von 48 Euro für dieses Jahr, den Mitglieder der Novitas BKK spätestens bis zum 8. Oktober zahlen müssen. Nur wer bis zu diesem Termin von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, spart sich den Zusatzbeitrag, darauf weist das Internetportal Krankenkassen.de hin.
Durch die Zusammenfassung der Monatsraten in einer Zahlung will die Novitas BKK den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich gehalten. Die Novitas BKK versteht den Zusatzbeitrag als Einmalzahlung. Im Jahr 2011 soll kein Zusatzbeitrag erhoben werden. So der jetzige Stand der Planungen.
Wegen der Einführung eines Zusatzbeitrages erhalten Mitglieder der Novitas BKK ein Sonderkündigungsrecht. Dabei spielt es keine Rolle wie lange man Mitglied der Novitas BKK ist. Das Sonderkündigungsrecht gilt bis zur ersten Fälligkeit des Zusatzbeitrages, also bis zu dem Tag an dem der Zusatzbeitrag zum ersten Mal gezahlt werden muss. Im Falle der Novitas BKK läuft die Sonderkündigungsfrist am 8. Oktober ab. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt muss der Novitas das Kündigungsschreiben vorliegen.
Eine Sonderkündigung führt aber nicht zu einer umgehenden Beendigung der Krankenkassen-Mitgliedschaft. Wie bei der gewöhnlichen Krankenkassen-Kündigung wird die Mitgliedschaft erst zum Ende des übernächsten Monats beendet. Der Zusatzbeitrag muss dennoch nicht bezahlt werden – auch nicht rückwirkend.
Über den Zeitpunkt der erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages und das Sonderkündigungsrecht, muss die Novitas BKK ihre Mitglieder mindestens 4 Wochen im voraus informieren. Nach Angaben der Novitas BKK werden entsprechende Bescheide in der Zeit vom 17. August bis zum 8. September 2010 an die Mitglieder verschickt.
Informationen zur Sonderkündigung:
www.krankenkassen.de/krankenkasse-wechseln/sonderkuendigung/
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