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Petition gegen totales Rauchverbot in der NRW-Gastronomie

von RSS-Feed Aktionsbündnis \"NRW genießt!\"
20.01.2012 - 20:24 Uhr - Politik & Gesellschaft

(prcenter.de) => Aktionsbündnis ruft zur Unterschrift auf

Gegen die Rauchverbots-Pläne der NRW-Landesregierung regt sich immer mehr Widerstand.

Im Internet läuft derzeit eine Petition, die man nicht nur online unterzeichnen kann, sondern auch ausdrucken und verteilen. Tausende Bürger haben bereits signiert. Das Ansinnen
„Kein neues Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen“ teilt auch das Aktionsbündnis „NRW genießt!“, das die Menschen zur Unterschrift aufruft.

Christoph Lövenich, Vorstandsvorsitzender des Vereins Rauchen NRW: „Nicht nur in Gaststätten, auch bei Karnevalsveranstaltungen, auf Schützenfesten und in Festzelten soll drinnen nicht mehr geraucht werden dürfen. Außerdem sind Vereinsräume betroffen, einschließlich solcher Kulturvereine wie der türkischen Teestuben.“ Neben Eckkneipen und Raucherräumen in Restaurants sei daher auch die Geselligkeit außerhalb der Gastronomie bedroht. Ganz wegfallen würden die in den letzten Jahren populären Shisha-Cafés, in denen Wasserpfeifen-Konsum gepflegt wird.

„Durch das Unterschreiben und das Unterschriftensammeln kann man seine Stimme gegen den intoleranten Verbotswahn erheben“, so Michael Löb, Chef der Bundesvereinigung Netzwerk Rauchen. Das Aktionsbündnis hat zur Petition auch Plakate und Flugblätter bereit gestellt.

An der Petition können sich Bürger aus allen Bundesländern beteiligen.
Nähere Informationen gibt es auf der Website http://BetrifftUns.de

Website der Petition, die vom bayerischen BFT organisiert wurde:
http://www.openpetition.de/petition/online/kein-neues-nichtraucherschutzgesetz-in-nordrhein-westfalen

Angaben zum Autor
D. Petereit
Webmaster@BetrifftUns.de
Tel.: 0176 - 27 17 58 69

Das Aktionsbündnis „NRW genießt!“ ist eine bundesweite Plattform von Vereinen und Initiativen, die sich für die Unterstützung der Petition \"Kein neues Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen\" unterstüzt.

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