Schadensersatz für Lehman-Anleger
von
Rechtsanwaltskanzlei Dawood
14.07.2009 - 13:54 Uhr - Finanzen & Recht
(prcenter.de) Zwei positive Urteile für Lehman Anleger am 23. und am 24. Juni 2009
In den letzten Tagen ergingen zwei Urteile, in denen Banken wegen Falschberatung beim Kauf von Lehman Zertifikaten zu Schadensersatz verurteilt wurden. Die Rechte von Lehman Geschädigten werden dadurch gestärkt.
Die Postbank wurde in einem Urteil des Landgericht Potsdam vom 24.6.2009 zum Ersatz des Kaufpreises von € 37.000.- verurteilt. Der Kläger hatte 2007 eine
„Real Estate Garant-Anleihe“ von Lehman Brothers erworben. Das Gericht hat sich dem Kläger angeschlossen und eine Falschberatung der Postbank festgestellt. Wie auch schon das Landgericht Hamburg war das Landgericht Potsdam der Ansicht, dass die Bank über die fehlende Einlagensicherung hätte aufklären müssen.
Banken müssen über Kick-Backs und über „Gewinnmargen“ aufklären
Die Hamburger Sparkasse hat – wie auch andere Banken – das Zertifikat selbst zu einem niedrigeren Preis erworben und mit Gewinn an den Kläger weiterverkauft.
Wenn die Sparkasse nicht alle Zertifikate an Anleger verkaufen konnte, dann konnte sie die Zertifikate zwar an die Emittentin Lehman Brothers wieder zurückgeben, musste aber eine „Strafe“ bezahlen.
Der Gewinn durch den Weiterverkauf an den Anleger, die sogenannte Gewinnmarge hat nach Angaben der Hamburger Sparkasse fast 4 % betragen (mit dem Ausgabeaufschlag dann fast 5 %).
Nach dem Landgericht Hamburg ist auch eine solche Gewinnmarge aufzuklären. Das ist vollkommen richtig, denn für einen Interessenkonflikt der Bank spielt es keine Rolle, ob die Provision vom Emittenten gezahlt wird oder durch einen Weiterverkauf entsteht. Sehr richtig hat das Landgericht Hamburg ausgeführt, dass ansonsten eine Mißbrauchsgefahr besteht. Wenn die Banken über die Gewinnmargen nicht aufklären müssten, dann könnten Sie die Aufklärungspflicht über die Provisionen durch den Ankauf der Anlagen ganz einfach umgehen. Diese Rechtsfrage ist aber noch nicht endügltig von den Obergerichten geklärt.
Keine Aufklärung darüber, dass das Zertifikat nicht vom Einlagensicherungssystem gedeckt ist.
Das Landgericht Hamburg hat auch festgestellt, dass über die fehlende Absicherung der Anlage aufzuklären ist, weil Anleger von Lehman-Zertifikaten nicht durch die deutschen Einlagensicherungssystem abgedeckt sind.
Den vollständigen Text des Urteils finden Sie unter www.money-advice.net/view.php?id=43297
Herzliche Gratulation dem Kollegen Husack aus Hamburg, der das Urteil des Landgericht Hamburg erstritten hat. Die Chancen für Lehman Anleger steigen, allerdings muss dennoch jeder Fall einzeln geprüft werden.
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