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Spanair stellt Flugbetrieb wegen massiver Finanzprobleme mit sofortiger Wirkung ein

von RSS-Feed Rechtsanwaltskanzlei Bartholl
28.01.2012 - 12:51 Uhr - Finanzen & Recht

(prcenter.de) von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reiserecht und Luftverkehrsrecht)
Die spanische Fluggesellschaft Spanair S.A. hat mit sofortiger Wirkung den gesamten Flugbetrieb eingestellt. Allein an diesem Wochenende sind 22.771 Fluggäste von der Einstellung des Flugbetriebes und der Annullierung von 212 Flügen durch die Spanair betroffen. Fluggäste haben Ansprüche auf kostenfreie Umbuchung, Ersatzbeförderung, Entschädigung und Ausgleichsazhlung über bis zu 600 Euro pro Fluggast.
Der vorerst letzte Flug der spanischen Fluggesellschaft Spanair landete am 27. Januar 2012 um 22 Uhr. Nach Landung des Fluges der Spanair von Bilbao nach Barcelona El-Prat am Freitag, den 27.01.2012, teilte das Kabinenpersonal den verblüfften Passagieren mit, dass ihre Rückflugtickets annulliert wären. Ohne weitere Kommentare teilte die Crew mit, die Spanair würde keine weiteren Flüge anbieten. Anderen Passagieren eines Fluges von Barcelona nach Madrid um 20:55 Uhr, die bereits ihre Sitzplätze eingenommen hatten, wurde mitgeteilt, dass sie das Flugzeug wieder verlassen müssten, da alle Aktivitäten und Flüge der Spanair eingestellt seien. Der Aufsichtsrat der Spanair Aktiengesellschaft tagte zu diesem Zeitpunkt bereits seit 18 Uhr und entschied sich gegen 22:00 Uhr, den gesamten Flugbetrieb einzustellen. Der Vorstandsvorsitzende der Spanair, Ferran Soriano, teilte gestern lediglich mit, dass sich die „möglichen rechtlichen und technischen Mittel“ bezüglich der Aufrechterhaltung des operativen Flugbetriebes in den nächsten Stunden entscheiden würden. Soriano sagte, die Airline habe außer des Einstiegs von Qatar Airways „andere Optionen auf dem Tisch“, ohne diese näher zu benennen.
Die Spanair S.A. verhandelte seit mehreren Monaten mit der katarischen Fluggesellschaft Qatar Airways über eine Beteiligung und Übernahme von mindestens 49% der Anteilsscheine und somit einer Finanzspritze aus Qatar von bis zu 150 Millionen Euro. Die Spanair S.A. hatte mit ihren 33 Flugzeugen im letzten Geschäftsjahr 12,5 Millionen Flugpassagiere befördert und einen Verlust von mehr als 124,9 Millionen Euro eingeflogen. Ein neuer Partner schien die einzige Möglichkeit des Überlebens für die defizitäre spanische Fluggesellschaft zu sein. Die Verhandlungen über die Beteiligung zogen sich hin. Es war zu vernehmen, dass die besondere Struktur der katalonischen Airline eine Beteiligung erschwerte. Die Spanair Aktiengesellschaft gehört zu 85,6% der staatlichen katalonischen Gesellschaft „Iniciatives Empresarials Aeronàutiques (Ieasa)“, die von der autonomen Region Katalonien gemeinsam mit der Stadtregierung Barcelonas und diversen lokalen Unternehmen (Fira de Barcelona, Turisme de Barcelona, Cilsa, Avançsa und der Bank ICF) geführt wird. Die Fluggesellschaft SAS Scandinavian Airlines hält 10,9% der Anteile an Spanair. Die restlichen 3,9% der Anteile an Spanair werden von den Mitarbeitern gehalten. Die katalonische Regierung hatte in der Vergangenheit mehrfach durch erhebliche Finanzspritzen von mehr als 100 Millionen Euro zum Überleben der Spanair beigetragen. Bisher wollten die Katalonier unbedingt eine katalonische Airline am Flughafen Barcelona installieren. Noch gestern verteidigte der ehemalige Bürgermeister Barcelonas Xavier Trias, die Spanair als als Aushängeschild für die Stadt. Die katalonische Regionalregierung und die Stadtregierung Barcelonas begründeten das plötzliche und überraschende Einfrieren sämtlicher finanzieller Hilfen gestern damit, dass die Fluggesellschaft nicht zu einem „schwarzen Loch“ und Fass ohne Boden für den katalonischen Steuerzahler werden dürfe. Es war zu befürchten, dass die Europäische Kommission die bisherigen Zuwendungen als unzulässige staatliche Subventionen einstufen und Rückzahlungen anordnen würde. Die EU Kommission ist bereits in der Vergangenheit mehrfach gegen europäische Fluggesellschaften wegen unzulässiger Subventionen vorgegangen. Die ungarische Fluggesellschaft Malev erhielt zwischen 2007 und 2010 finanzielle Zuwendungen von mehr als 202,9 Millionen Euro, die sie nach Aussagen der Europäischen Kommission auf dem freien Markt derart nie hätte erhalten können und daher rückzuzahlen hatte.
Der Vorstandsvorsitzende der Spanair, Ferran Soriano, war gestern denn auch bemüht, zu betonen, dass die Spanair „niemals Subventionen“, sondern „Investitionen“ erhalten habe. Soriano teilte mit, dass die finanziellen Zuwendungen der katalonischen Regionalregierung an die Spanair S.A. sich nicht wesentlich von den Zuschüssen unterscheiden, die Iberia vom spanischen Staat, die TAP vom portugiesischen Staat oder die Air France vom französischen Staat erhielten. Von Seiten der Teilhaberin SAS Scandinavian Airlines teilte der Verwaltungsratsvorsitzende Rickard Gustafson bei der Präsentation der Quartalsergebnisse Ende 2011 mit, dass „die Risiken der Finanzausstattung der Spanair“ und damit der Beteiligung gestiegen seien. Der Vizepräsident der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair, Michael Cawley, war da etwas weniger vornehm und teilte mit, dass die Zuschüsse der katalonischen Regierung an die Spanair „verschwendetes Geld“ seien. Cawley sagte weiter: „Spanair ist tot und die katalonische Regierung sollte die Beerdigung vorbereiten“.
Alicia Sánchez-Camacho, Vorsitzende der katalonischen Partei „Partido Popular“, erklärte, dass sie die Entscheidung der katalonischen Regionalregierung, sämtliche finanzielle Unterstützungen an die Spanair S.A. einzufrieren, unterstütze. Die Spanair habe durch die bisherige staatliche Unterstützung eine „privilegierte Stellung“ gegenüber anderen Unternehmen und Airlines gehabt. Der spanische Minister für Industrie, Energie und Tourismus, José Manuel Soria, bedauerte die wahrscheinliche Betriebseinstellung der Spanair S.A., hob jedoch zudem hervor, ähnliche finanzielle Unterstützungen und Subventionen an andere Airlines einer genauen Überprüfung zu unterziehen.
Allein an diesem Wochenende sind 22.771 Fluggäste von der Einstellung des Flugbetriebes und der Annullierung von 212 Flügen durch die Spanair betroffen. Die Fluggesellschaft beschäftigt mehr als 2.500 Mitarbeiter. Indirekt wären von der Schließung Spanairs mehr als 4.000 Arbeitsplätze betroffen.
Welche Rechte und Ansprüche haben betroffene Passagiere?
Fluggäste, die ein bestätigtes Flugticket der Spanair besitzen, haben mehrere Möglichkeiten. Betroffene Flugpassagiere können für einen annullierten Flug die Ticketkosten zurückverlangen. Des Weiteren haben Flugpassagiere einen Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Die Spanair S.A. hat sich nach eigenen Angaben gemeinsam mit der Autonomieregierung Kataloniens, der Generalitat de Catalunya, und den Mitbewerbern Vueling, Iberia und Air Europa darauf verständigt, dass diese Passagieren, die von einer Flugannullierung der Spanair betroffen sind, Tickets zum Einheitspreis für 60 EUR für inländische Spanienflüge (einschließlich Flüge auf die Balearen), 90 EUR (für Flüge auf die kanarischen Inseln Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma und La Gomera) und 100 EUR für internationale Flüge anbieten. Die von Spanair betriebene Webseite und die angegebenen Krisentelefonnummern 900131415 (für inländische Telefonanrufe) und +34971916047 für alle Anrufe aus dem Ausland waren gestern völlig überlastet. „Betroffene Passagiere haben das Recht, für eine Ersatzbeförderung im Rahmen des Rechts auf Selbstvornahme zu vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Eigenregie zu sorgen, wenn sie von Seiten der Fluggesellschaft nicht unterstützt werden“, betont Rechtsanwalt Bartholl. Der Anwalt für Reiserecht gibt allerdings zu bedenken, dass „Fluggäste die Kosten zunächst auslegen und im Nachhinein zurückfordern“ müssten. Die Realisierung derartiger Rückforderungsansprüche und Schadensersatzansprüche gegenüber einem Anspruchsgegner, dem die Liquidation und Insolvenz droht, sei mehr als riskant.
Die spanische Aufsichtsbehörde für Flugsicherheit, Agencia Estatal de Seguridad Aérea (AESA), hat bereits ein Verfahren zur Ermittlung der Vorkommnisse der Einstellung des Flugbetriebes der Spanair S.A. eingeleitet. Passagiere, deren Fluggastrechte von Seiten der Spanair S.A. nicht eingehalten werden, können eine Anzeige bei der Agencia Estatal de Seguridad Aérea (AESA) stellen. Das für den Luftverkehr zuständige Ministerium Fomento erinnerte die Fluggesellschaft Spanair an ihre Verpflichtung und "Verantwortung gegenüber den Passagieren". Insbesondere müsse sie Ticketpreise erstatten und alternative Beförderungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Das spanische Verkehrsministerium Fomento hat nach Angaben des Staatssekretärs für Wirtschafts- und Raumplanung und Infrastruktur, Rafael Catalá, ein sofortiges Ermittlungsverfahren wegen der abrupten und sofortigen Einstellung des Flugbestriebes gegen die Spanair S.A. eingeleitet. Das Ministerium will insbesondere untersuchen, inwieweit die Spanair betroffenen Fluggästen die europäischen Fluggastrechte erfüllt.
Nach der Fluggastverordnung Nr. 261/2004 können betroffene Fluggäste einer Flugannullierung wählen zwischen (1) einer Ersatzbeförderung zum Zielort oder (2) der Rückzahlung des gezahlten Flugtickets.
Zunächst haben Flugpassagiere die Möglichkeit, ihren Anspruch auf Rückzahlung der Ticketkosten zu verlangen. Zusätzlich können Fluggäste, die eine Flugstrecke bereits angetreten haben und durch die Annullierung einer Teilstrecke an einem anderen als dem Abflughafen stranden, einen kostenfreien Rückflug zum Abflugsort zum frühestmöglichen Zeitpunkt verlangen.
Häufiger wird für Fluggäste der Alternativanspruch auf eine kostenfreie Ersatzbeförderung zum Zielort günstiger sein. Die Fluggesellschaft Spanair ist Fluggästen gegenüber verpflichtet, für eine Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu sorgen.
Daneben haben alle betroffenen Fluggäste einer Annullierung und Stornierung eines Fluges Anspruch auf kostenfreie Mahlzeiten, Getränke, Erfrischungen und Verpflegung, zwei kostenfreie Telefonate oder die unentgeltliche Möglichkeit, Telefaxe und/oder E-Mails kostenfrei zu versenden. Bietet die Fluggesellschaft den Flugpassagieren eine Alternativbeförderung erst am darauffolgenden Tag an, ist sie zudem verpflichtet, kostenfrei eine Hotelunterkunft und Taxifahrten vom/zum Flughafen und vom/zum Hotel zu stellen.
Darüber hinaus haben Fluggäste je nach Entfernung der Flugstrecke einen Ansprüch auf Entschädigung. Der Anspruch auf Ausgleichszahlung beträgt je Fluggast 250, 400 bzw. 600 Euro.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Jan Bartholl – Anwalt für Reiserecht, Fluggastrechte und europäisches Luftverkehrsrecht
www.ra-janbartholl.de und www.rechtsanwalt-bartholl.de
E-Mail: info (at) ra-janbartholl.de
Internet: www.ra-janbartholl.de und www.rechtsanwalt-bartholl.de
Telefon: 0173/7712222
Sophie-Charlotten-Str. 9-10
14059 Berlin
Bundesweite Vertretung.

Die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl berät Fluggäste, Reisende und Flugpassagiere zu Rechtsfragen zum Reiserecht, Flugrecht, Luftverkehrsrecht und zu europäischen Fluggastrechten nach der VO Nr. 261/2004. Auf der Webseite der Kanzlei finden sich aktuelle Berichte und Informationen zu Themen wie: Ansprüche auf Ausgleichszahlung und Entschädigung bei Flugverspätung, Anspruch auf Schadensersatz bei Gepäckverlust und Ansprüche auf Entschädigung wegen vertaner und verlorener Urlaubszeit und entgangener Urlaubsfreude bei schweren Reisemängeln. Rechtsanwalt Jan Bartholl ist Anwalt für Reiserecht.

Angaben zum Autor
Rechtsanwalt Jan Bartholl – Anwalt für Reiserecht, Fluggastrechte und europäisches Luftverkehrsrecht
www.ra-janbartholl.de und www.rechtsanwalt-bartholl.de
E-Mail: info (at) ra-janbartholl.de
Internet: www.ra-janbartholl.de und www.rechtsanwalt-bartholl.de
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