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Telefon-Hotline: "Verjährungseintritt Last Minute aufhalten"

von RSS-Feed BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
14.12.2011 - 10:34 Uhr - Finanzen & Recht

(prcenter.de) Zum Jahreswechsel 2011/2012 drohen aufgrund einer Gesetzesänderung alle zivilrechtlichen Ansprüche, die zum 31.12.2001 noch nicht verjährt waren, unabhängig von der Kenntnis des Gläubigers zu verjähren (sog. verjährungsrechtliche Altfälle).

Dies erfordert eine aufwändige Prüfung im Einzelfall, die Anwälte zu Mandatsbeginn durchführen müssen. Für Ansprüche im Zusammenhang mit fehlerhafter Anlageberatung galt bis zum Jahr 2001 eine Verjährung von bis zu 30 Jahren, und solche Verjährungsfristen sind nunmehr durch die o.g. Gesetzesänderung „gekappt“ worden. Sofern also für eine Prüfung der Verjährung und/oder für eine Klageeinreichung zur Hemmung der Verjährung bis 31.12.2011 nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.

Die Inanspruchnahme einer staatlich anerkannten Gütestelle empfiehlt sich:

- bei Forderungen, deren Verjährung am 01.01.2009 zu laufen begonnen hat,
- in Fällen bei denen in 2012 positive obergerichtliche Rechtsprechung erwartet wird,
- oder wenn noch weitere Informationen erhoben werden müssen,
- und/oder eben auch in Fällen, die anwaltlich wegen der allgemeinen Arbeitsüberlastung zum Jahresende hin nicht mehr in Form einer Klage vor Gericht gebracht werden können.

Davon sind Lehman-/Zertifikate-Fälle betroffen und vor allem lang laufende Geldanlagen wie

-geschlossene Fondsbeteiligungen aller Art
-Investmentfonds
-stille Beteiligungen
-Investments in Lebensversicherungsmänteln
-finanzierte Lebensversicherungspolicen
-Private-Equity-Investments

In all diesen Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung empfiehlt der BSZ e.V. die staatlich anerkannte Gütestelle Staudenmayer.

Für Fragen zum Gütestellenverfahren steht Ihnen Rechtsanwalt Staudenmayer unter 0711 / 89 66 03 70 auch am Samstag, den 17.12.2011 von 10-15 Uhr zur Verfügung.

Staatlich anerkannte Gütestelle Staudenmayer
Rechtsanwalt Staudenmayer
Steiermärker Str. 3-5, 70469 Stuttgart
Telefon: 0711 / 89660370
Telefax: 0711 / 89660371
E-Mail: info@ra-staudenmayer.de

Für weitere Informationen können sich Betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Verjährung" oder auch jeder anderen BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 14. Dezember 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Angaben zum Autor
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr.49
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-9816810
Telefax:06071-9816829
e-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum. Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte. Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut. Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

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