Verjährungshemmung durch Güteverfahren: schnell, einfach und kostengünstig.
von
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
16.12.2010 - 13:26 Uhr - Finanzen & Recht
(prcenter.de) Mit dem nahenden Jahresende fragen sich viele Anleger, wie sie eine möglicherweise drohende Verjährung ihrer Ansprüche abwenden können.
Neben einer Klageeinreichung oder der Beantragung eines Mahnbescheides, welche mitunter mit erheblichen Kosten verbunden sein können, sieht das Gesetz als kostengünstigen weiteren Weg die Anrufung einer staatlich anerkannten Gütestelle vor. Durch die rechtzeitige Anrufung einer solchen Gütestelle wird die Verjährung um mindestens 6 Monate gehemmt.
Selbst wenn es in dem Güteverfahren nicht zu einer gütlichen Einigung mit dem Anspruchsgegner kommt, so gewinnt der Anleger mit diesem Verfahren wertvolle Zeit.
Ein weiterer Vorteil des Güteverfahrens ist, dass für dieses kein Anwalt benötigt wird, sondern der Anleger seinen Antrag selbst bei der Gütestelle einreichen kann.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der staatlich anerkannten Gütestelle www.guetestelle-zivilrecht.de oder unter der Telefonnummer 0711/520888-12.
Mitgeteilt durch:
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Lagerstr. 49
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
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