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Verkehrs-Rechtsschutzversicherung: wichtige Rechtsgrundlagen zum Thema Straßenverkehr

von RSS-Feed IAK GmbH
07.07.2011 - 15:14 Uhr - Auto, Verkehr & Touristik

(prcenter.de) Unfälle ereignen sich auf deutschen Straßen im Minuten-Takt. Ob Blechschaden oder Personenschaden, in den meisten Fällen ist anwaltliche Hilfe dringend erforderlich, um die eigenen Interessen durchzusetzen. Experten raten dringend zur Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.

Das Thema Recht und Straßenverkehr ist für den Laien sehr unübersichtlich. Sicherlich, jeder Kraftfahrer hat mal irgendwann den Führerschein gemacht, doch viele andere Vorschriften wie z. B. aus dem Verwaltungs- oder Strafrecht finden auch beim Thema Auto ihre Anwendung. Ohne anwaltliche Hilfe ist es oftmals schwierig, seine rechtlichen Interessen durchzusetzen. Mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung soll das Kostenrisiko gemindert werden.

Informationen zum Thema Verkehrs-Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/verkehrsrechtsschutz.html

Ein Grundsatz, der schon Generationen von Autofahrern im Kopf herumgeistert, ist: "Wer auffährt, hat Schuld." Dabei ist dieser Grundsatz juristisch völlig falsch. Denn die Schuldfrage orientiert sich nicht daran, wer auffährt, sondern wer tatsächlich an einem Unfall Schuld hat. Der Beweis des ersten Anscheins liegt darin, dass der Auffahrende nicht seine Geschwindigkeit den Umständen entsprechend angepasst hat und somit eine Kollision verursacht.

Das muss nicht immer zwingend der Fall sein. Eine Kollision durch Auffahren kann vielfältige Gründe haben. Um den Beweis des ersten Anscheins entkräften zu können, benötigt man in der Regel einen fachlich kompetenten Rechtsbeistand. Für diese Kosten kommt dann die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung auf.

Wenn in einem solchen Fall der Auffahrende Tatsachen vorträgt, die beweisen können, dass sich daraus die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt, kann der Fall sich schnell in eine andere Richtung wenden. Das ist z. B. dann der Fall, wenn der Vorausfahrende plötzlich auf die gleiche Spur wie der Auffahrende wechselt und es durch die verminderte Geschwindigkeit zur Kollision kommt. In diesem Fall trägt nämlich nicht der Auffahrende die Kosten, sondern der Vordermann.

Ein anderer Fall, der ebenfalls zunächst wie ein Auffahrunfall wirkt, kann sich im Nachhinein auch anders darstellen. Wenn zwei Fahrzeuge an einer Kreuzung auf das grüne Lichtzeichen warten und der Vordermann plötzlich zurücksetzt, um einen einbiegenden Linienbus den Schwenk zu ermöglichen, liegt nach dem ersten Augenschein im Falle einer Kollision auch die Schuld beim Hintermann. Sofern die beteiligen Parteien sich widersprüchlich äußern, ist es unumgänglich, zusammen mit Rechtsbeistand und Sachverständigen den Streitfall aufzulösen. Auch hier würden die anfallenden Kosten von der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung getragen.

Bildquelle: Claudia Hautumm, www.pixelio.de

Angaben zum Autor
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46236 Bottrop
m.weiblen@iakgmbh.de
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