Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente
von
Christian Hübsch
07.09.2009 - 11:30 Uhr - Finanzen & Recht
(prcenter.de) Ein Arbeiter der nicht mehr seinen erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nachgehen kann gilt als berufsunfähig. Seit dem 01.01.01 gilt diese Berufsunfähigkeit lt. einem neuen Gesetz jedoch nur noch für Personen die vor dem 02.01.61 geboren sind.
Für alle anderen Personen gelten neue Bedingungen die unter die Erwerbsminderung fallen. Demnach fallen solche Arbeiter die aus psychischen oder körperlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können unter die Erwerbsminderung. Dabei ist es unerheblich ob es sich bei der Ausübung der Tätigkeit um den erlernten Beruf oder um eine berufsfremde Tätigkeit handelt. Ein Maurer der wegen eines Bandscheibenvorfalls nicht mehr in seinen erlernten Beruf zurückkehren kann, ist gegebenenfalls noch in der Lage als Verkäufer zu arbeiten.
Wenn ein Arbeiter unter die Erwerbsminderung fällt, hat er einen Anrecht auf die Erwerbsminderungsrente. Ein medizinischer Gutachter vom Rentenversicherungsträger stellt die Diagnose über die mögliche Erwerbsminderung. Dabei wird die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht berücksichtigt.
Die Erwerbsminderung wird in zwei Varianten unterteilt: Die teilweise und die volle Erwerbsminderung. Bei der teilweisen Erwerbsminderung ist der Arbeiter in der Lage zwischen drei und sechs Stunden täglich einer Tätigkeit nachzugehen. Bei der vollen Erwerbsminderung kann er keine drei Stunden am Tag einen Job ausüben. Bei der vollen Erwerbsminderung werden jedoch noch zwei Situationen berücksichtigt obwohl die Person möglicher Weise länger als drei Stunden arbeiten könnte. Das gilt dann, wenn die Person nicht in der Lage ist den Weg zum Arbeitsplatz zu bewältigen oder wenn er betriebsunübliche Pausen zur Ausübung der Tätigkeit einhalten müsste.
Die Erwerbsinminderungsrente wird nur befristet für maximal drei Jahre gezahlt. Nach Ablauf dieser Frist wird erneut geprüft ob eine Erwerbsminderung weiterhin zugrunde liegt oder ob diese beispielsweise durch Rehabilitationsmaßnahmen nicht mehr besteht.
Mehr Informationen zum Thema Erwerbsunfähigkeit:
www.erwerbsunfaehigkeit-online.de
Angaben zum Autor
Christian Hübsch
Kienbergstr. 41
12685 Berlin
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