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Warum ist es wichtig, sich mit dem Erbrecht und seinen Regelungen auseinander zu setzen?

von RSS-Feed Erbrecht-heute.de
30.03.2010 - 16:36 Uhr - Finanzen & Recht

(prcenter.de) Wer die gesetzlichen Erbfolgeregelungen für seine eigene Vermögensübertragung nicht akzeptiert, sollte auf jeden Fall ein Testament hinterlassen. Zum Verfassen eines Testaments ist es jedoch sinnvoll sich mit den Gesetzesvorschriften im Vorfeld mindestens mit den Grundlagen auseinanderzusetzen. Das schönste Testament nützt nämlich beim Ableben des Erblassers überhaupt nichts wenn es aus Formgründen oder sonstigen Fehlern nicht gültig ist. Da es erst nach dem Ableben des/der Erblasser eröffnet wird, ist auch eine Überprüfung schwierig, es sei denn man zieht von vorneherein einen versierten Anwalt oder Notar zu Rate. (Informationen hierzu erhalten Sie bei Testament-verfassen.de Erbrecht-heute.de)

Es gibt zudem auch Gründe die eine Pflichtteils- und Erbteilentziehung gegenüber den Kindern möglich machen. Diese Gründe ändern sich zwar von Zeit zu Zeit, so ist zum Beispiel „der ehrlose oder unsittliche Lebenswandel“ kein Entziehungsgrund mehr. Er war wohl auch wirklich nicht mehr zeitgemäß. Dahingegen belässt es der Gesetzgeber beim Pflichtteilsrecht denn dies ist in seinen Augen ein Stück Familiensolidarität einen engen Angehörigen angemessen am Vermögen zu beteiligen.

Das Pflichtteilsrecht ist eine Einschränkung der Testierfreiheit

Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht sein Vermögen zu geben wem immer er will. Dieser prinzipiellen Freiheit setzt der Gesetzgeber jedoch die Grenze des Pflichtteilsrechts entgegen. Er greift zugunsten einer Gruppe also in das Freiheitsrecht des Anderen, also des Erblassers ein. Eine schwierige gesetzliche Gratwanderung ist es, dem Erblasser die so genannte „Testierfreiheit“ gesetzlich zuzusichern und diese gleichzeitig einzuschränken. Zudem wird stattlich Solidarität mit Verwandten angeordnet, die dies vielleicht nicht verdient haben.

Können Gesetze die menschliche Komponente einschließen?

Diese Frage ist sicherlich nur sehr schwer zu beantworten. Viele Angehörige kümmern sich erst dann um den Verstorbenen, wenn etwas zu holen, also zu erben ist. Dieser Umstand bleibt im Gesetz total unbeantwortet. Dies wäre für Außenstehende auch sehr schwer zu beurteilen. Das gesetzliche Recht zur Teilhabe am Erbe entsteht allein durch die verwandtschaftliche nicht jedoch durch die menschliche Nähe. Dieses gesetzliche Erbanteilsrecht wäre ohne ein Testament und die Möglichkeit hierin einen solchen Verwandten zu enterben noch wesentlich stärker. Die Möglichkeiten ungeliebte Verwandte auszuschließen sind sehr eng eingegrenzt. Dies ist nur bei schweren gesetzlichen Verfehlungen möglich.

Umgangen werden kann das gesetzliche Erbrecht auch zum Teil mithilfe von Schenkungen. Diese werden allerdings innerhalb des 10 – Jahres Zeitraumes nach der Schenkung noch auf den Pflichtteil mit angerechnet. Erst nach einem Ablauf von 10 Jahren ist dies nicht mehr der Fall und der Berechtigte hat das Nachsehen.

Diese Sachlage muss natürlich auch von beiden Seiten gesehen werden. Falls es einen Streit in der Familie gibt, für die der Pflichtteils- oder Erbberechtigte nicht die Verantwortung trägt, sollte er auch nicht der Willkür des Erblassers ausgesetzt sein.

Artikel: http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Kinderlose-Erblasser-im-modernisierten-Erbrecht.html
Quelle: http://www.erbrecht-heute.de

Angaben zum Autor
Oliver Schmid
Gotthardstrasse 45
80686 München
info@erbrecht-heute.de

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