Weiterer Erfolg für Anleger der ApolloMedia GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG
von
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
02.03.2010 - 14:16 Uhr - Finanzen & Recht
(prcenter.de) Anleger erhält Schadensersatz in Höhe von € 40.000,00 aus Vergleich vor dem OLG Köln.
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte erzielen einen weiteren Erfolg für einen Anleger der Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG.
CLLB Rechtsanwälte konnten für einen Anleger wegen der fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit einer Beteiligung an dem Medienfonds Apollo Media GmbH & Co. 5. Filmproduktion KG erneut Schadensersatzansprüche durchsetzen.
Nachdem der Bundesgerichtshof in den beiden von CLLB Rechtsanwälte vor den Instanzgerichten betreuten Verfahren Vergleiche zugunsten unserer Mandanten auf Basis von Schadensersatzzahlungen von rund 2/3 vorgeschlagen hatte, welche so auch abgeschlossen wurden, konnte nunmehr erneut vor dem Oberlandesgericht Köln eine erhebliche Schadensersatzzahlung wegen fehlerhafter Anlageberatung zugunsten eines Anlegers der Apollomedia GmbH & Co. 5. Filmproduktion GmbH durchgesetzt werden.
Der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretene Anleger hatte sich mit einer Beteiligungssumme in Höhe von € 50.000,00 an der ApolloMedia GmbH & Co. KG beteiligt und war von der Beratungsgesellschaft nicht darüber aufgeklärt word3en, dass das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen bereits 1997 vor dem Erlösausfallversicherer NEIS gewarnt hatte.
Der Anleger hat nunmehr aufgrund des vor dem OLG Köln geschlossenen Vergleiches eine Schadensersatzzahlung in Höhe von € 40.000,00 von der SProFinanz KölnBonn GmbH, einer Tochtergesellschaft der Sparkasse KölnBonn erhalten.
Zwischenzeitlich konnten im Sog der positiven Vergleiche vor dem Bundesgerichtshof sowie dem Oberlandesgericht Köln mit weiteren Banken Vergleiche im Zusammenhang mit unterbliebener Aufklärung über die negativen Pressemeldungen des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen betreffend den Erlösausfallversicherer NEIS erzielt werden.
In einem Fall wurden 70 % des unseren Mandanten entstandenen Schadens (Volle Beteiligungssumme nebst Agio sowie entgangenem Gewinn und ohne Anrechnung von Steuervorteilen) ersetzt, in einem weiteren Fall 50 %. In immer mehr Fällen werden zwischenzeitlich auch von Gerichten in frühen Verfahrensstadien wirtschaftlich sehr attraktive Einigungsvorschläge unterbreitet.
Vor diesem Hintergrund, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, ist jedem Anleger der ApolloMedia GmbH & Co. 3., 4. und 5. Filmproduktion KG, der seine Beteiligung auf Empfehlung eines Anlageberaters erworben hat und nicht über die Warnung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen auf dem Jahr 1997 aufgeklärt wurde zu raten, aktiv zu werden und seine Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Es gibt also gute Argumente, sich der BSZ e.V.Interessengemeinschaft „Apollo Medienfonds" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.03.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
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Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
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