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Wichtige Urteile zum Thema Haftpflichtversicherung

von RSS-Feed IAK GmbH
04.07.2011 - 15:14 Uhr - Finanzen & Recht

(prcenter.de) Ohne Haftpflichtversicherung kann ein Schadensfall zu einem teuren Ereignis werden. Denn der Verursacher haftet in voller Höhe - in schwerwiegenden Fällen wird das zu einem existenziellen Problem.

Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie schützt den Versicherungsnehmer gegen Schadensersatzforderungen, wenn dieser durch ein vom ihm verursachten Schadensereignis zur Wiedergutmachung verpflichtet ist. Umso wichtiger ist es, bei der Auswahl der Haftpflichtversicherung genau in die Leistungen zu schauen, damit alle Bereiche des täglichen Lebens abgedeckt sind. Denn auch in der Haftpflichtversicherung können sich zu eigenen Ungunsten Versorgungslücken auftun.

Informationen zur Haftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/haftpflichtversicherung.html

Bei der Wahl der Haftpflichtversicherung sollte man unbedingt darauf achten, dass der Baustein Forderungsausfalldeckung mit eingeschlossen ist. Mittlerweile ist es nicht selten, dass ein Schadensersatzanspruch nicht befriedigt werden kann, wenn die Gegenseite nicht über entsprechenden Versicherungsschutz verfügt. Dann kommt die Forderungsausfalldeckung dem Geschädigten entgegen und sichert seine Ansprüche. Ein Urteil in der jüngsten Vergangenheit zeigt die Notwendigkeit: Das Landgericht Dresden hat geurteilt, dass bei der Ermittlung eines angemessenen Schmerzensgeldes sich es anspruchsmindernd auswirken kann, wenn der Schädiger nur über geringe finanzielle Mittel mit keiner eigenen Haftpflichtversicherung verfügt.

Kinder auf dem Spielplatz können leicht außer Rand und Band geraten. Wenn es Förmchen oder Schaufel geht, kann es auch mal laut werden. Dumm ist nur, wenn eines der Kinder im Kampf um das begehrte Sandspielzeug einem anderen Kind eine Verletzung zufügt, die auch noch stationär behandelt werden muss, etwa wenn etwas sprichwörtlich ins Auge geht. Für Schäden, die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden, besteht generell kein Schadensersatzanspruch. Dennoch lässt sich in der Haftpflichtversicherung der Schaden durch deliktunfähige Kinder mitversichern, allerdings mit einer Summenbegrenzung, in der Regel im vierstelligen Bereich.

Auch ein falsch gemeldeter Versicherungsschaden kann zu Kosten zulasten des Versicherungsnehmers führen. Der Aufwand, der nun von der Haftpflichtversicherung betrieben werden muss, um den vermeintlichen Schaden zu prüfen und zu bewerten, muss vom Versicherungsnehmer getragen werden, wenn sich herausstellt, dass sich der Schaden gar nicht zugetragen hat. Das ist übrigens keine Seltenheit mehr, denn in den letzten Jahren sind vor allem Handys oder Smartphones in der Schadensskala ganz weit oben angekommen.

Mietsachschäden sind nicht immer Standard in der Haftpflichtversicherung. Umso wichtiger ist es, diesen Leistungsbaustein unbedingt zu integrieren. Diese Erfahrung musste ein Rollstuhlfahrer machen, der aus seiner gemieteten, mit Echtholzparkett ausgelegten Wohnung ausziehen wollte. Der Vermieter hat den Zustand des Bodens bemängelt und auf Schadensersatz geklagt, nach dem der Parkettboden in einem wenig erfreulichen Zustand war. Die Haftpflichtversicherung konnte den Schaden auch vor Gericht nicht abwehren, da der Schaden durch einen nicht mietvertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist.

Bildquelle: Thorben Wengert, www.pixelio.de

Angaben zum Autor
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Manfred Weiblen
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