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Wirecard & Co.: Betroffene schließen sich dem BSZ e.V. wegen möglicher Marktmanipulation an.

von RSS-Feed BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
13.10.2010 - 10:27 Uhr - Finanzen & Recht

(prcenter.de) Betrügernetz soll mindestens 16,7 Mio. € Gewinn mit Insiderhandel und Marktmanipulation erzielt haben! Liste der betroffenen Firmen bekannt gegeben! Betroffene Anleger schließen sich dem BSZ e.V. an.

Wie der BSZ e.V. bereits berichtete, haben in den letzten Wochen ca. 160 Polizei-Beamte, 12 Staatsanwälte sowie sieben Mitarbeiter der Aufsichtsbehörde BaFin 48 Büro- und Privaträume in Deutschland und Österreich durchsucht.

31 Verdächtige sollen im Visier der Staatsanwaltschaft sein, die rechtswidrig Gewinne in Millionenhöhe erzielt haben sollen, drei Personen sollen inzwischen in Untersuchungshaft sein, es soll um Aktien von 20 verschiedenen Gesellschaften gehen, hauptsächlich wertlose Penny-Stocks, für alle Beschuldigten gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Ursache der aktuellen Großrazzia ist offensichtlich die sog. „Wirecard-Affäre“ aus dem Jahr 2008. Inzwischen hat sich heraus gestellt (so z.B. einem aktuellen Bericht von www.finanzen.net vom 11.10.2010 zufolge), dass die Staatsanwaltschaft München I wohl von Kursgewinnen der beteiligten beschuldigten Anlegerschützer, Vermögensverwalter und Finanzjournalisten in Höhe von mindestens 16,7 Mio. € ausgeht. Demgegenüber stehen wohl erhebliche Verluste der betroffenen Anleger mit den streitgegenständlichen Aktien:

„Unsere Mandanten haben jeweils zwischen 1.500,- € und 60.000,- € Verlust mit Aktien wie Wirecard, Nascacell und Petrohunter erlitten,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hat in der Ausgabe Nr. 40 der „Euro am Sonntag“ bereits darauf hingewiesen, dass Betroffenen Schadensersatzansprüche zustehen könnten, falls sich die Vorwürfe bestätigen sollten.

„Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, so könnten betroffenen Anlegern unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, z.B. nach § 826 BGB, zustehen, wir prüfen daher Schadensersatzansprüche für Anleger, die mit diesen Aktien aufgrund eventueller Manipulationshandlungen Geld verloren haben,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Dres. Rohde & Späth.

Inzwischen wurde auch bekannt, dass die Kurse von rund 20 Firmen manipuliert worden sein könnten, darunter Splendid Medien, Tiptel, Hucke, Convisual, Solar Millenium, CineMedien Film, Berentzen, Nascacell, Dolphin Capital und Life Jack, Petrohunter, Rubincon Ventures, Solar EnerTech, 3 S Swiss Solar, u.a.

Betroffene Anleger, die mit den obigen Aktien Verluste erlitten haben, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Wirecard u.a. anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.10.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Angaben zum Autor
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr.49
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-9816810
Telefax:06071-9816829
e-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum. Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte. Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut. Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular

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