Zentrumspartei Bayern kritisiert Verfassungsgerichtsurteil zur Vorratsdatenspeicherung
von
Deutsche Zentrumspartei
19.03.2008 - 22:03 Uhr - Politik & Gesellschaft
(prcenter.de) Unterstützung für die Forderung des AK Vorratsdatenspeicherung nach Rücktritt der Ministerin Zypries
Nach dem heute ergangenen Eilbeschluß des Verfassungsgerichtes nimmt der bayerische Landesverband der deutsche Zentrumspartei Stellung. "Dieses Urteil wendet die schlimmsten Auswirkungen des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetzes ab, dennoch ist der Big-Brother Staat in Deutschland noch nicht abgewendet." meint der Landesvorsitzende der deutschen Zentrumspartei in Bayern, selbst einer der über 30.000 Beschwerdeführer vor dem Verfassungsgericht. Die deutsche Zentrumspartei kritisiert seit langem, daß in Deutschland die bürgerlichen Freiheiten einen immer geringeren Stellenwert haben. Die Privatsphäre ist ein Grundrecht, das die Grenzen des Staates gegenüber seinen freien und gleichen Bürgern und dem Volk als Souverän des Staates beschreibt.
"GOtt allein ist allwissend und ihm alleine ist jeder Rechenschaft für seine Sünden schuldig, der Staat darf seinen Bürgern die Geheimnisse der Privatsphäre nicht nehmen. Schon in der Bibel schreibt der Apostel Paulus, daß sich Christen gegen Ausspähung zur Wehr setzten müssen, denn die die ausgekundschaftete Freiheit kann schnell zur Unterjochung gebraucht werden (Galater 2,4). Aus der grundlegenden Anerkennung, daß jeder Mensch seine Sünden vor anderen Menschen geheim halten können muß, solange es sich nicht um strafbare Verbrechen handelt, ist z. B. das Beichtgeheimnis entstanden." führt Heinz weiter aus.
Die Zentrumspartei in Bayern ist daher in tiefer Sorge, daß das grundrechteverachtende Treiben der Regierung durch das Verfassungsgericht nicht grundsätzlich gestoppt wurde und die Datensammlung weitergeht. Die Vergangenheit hat gezeigt, daß alleine das Sammeln von großen Datenmengen dazu führt, daß diese schrittweise immer umfänglicher genutzt werden. Daher ist die einzige wirklich wirksame Prävention gegen die umfangreiche Ausspähung unbescholtener deutschen Bürger das endgültige Verbot jeglicher Speicherung, wie dies bis zum 1. Januar 2008 in Deutschland vom Gesetze vorgegeben war. „Alle Datenbanken enthalten vereinzelt falsche und fehlerhafte Daten. Computerfehler sind Alltag. Für die Betroffenen – also alle Bürger Deutschlands – gibt es keine Möglichkeit herauszufinden, welche ggf. fehlerhaften Daten gespeichert sind. Dies ändert sich auch durch das Urteil des Verfassungsgerichtes nicht.“ sagt Tobias Heinz, Diplom-Informatiker und Landesvorsitzender der deutschen Zentrumspartei.
Die deutsche Zentrumspartei weist darauf hin, daß schon die EU Richtlinie, die vorgeblich zur Umsetzung anstand, nicht rechtmäßig zustandegekommen war. Die Richtlinie, die jetzt auch in Karlsruhe wieder mit der inneren Sicherheit begründet wurde, ist vom Rat - aufgrund fehlender Mehrheiten - als Richtlinie zur Harmonisierung des Binnesmarktes verabschiedet worden. Eine Klage gegen dieses Vorgehen wurde durch die Republik Irland vor dem europäischen Gerichtshof eingereicht. Die bayerische Zentrumspartei unterstützt die Klage Irlands ausdrücklich.
Die bayerische Zentrumspartei ist in schwerer Sorge, daß Gesetze in Deutschland immer weniger im Interesse des Volkes und durch die gewählten Volksvertreter im Parlament gemacht werden, als vielmehr durch Interessenverbände, die innerhalb der Ministerien Regelungen im Interesse kleiner Klientel durchsetzen, die im Parlament - kaum hinterfragt - abgenickt werden. So legte das Max-Planck-Institut für Strafrecht eine Studie vor, die davor warnte, daß zusätzliche Datenbestände die Gefahr „für strategische Überwachung großer Gruppen“ eröffne, bewies sowohl, daß die Aufklärungsquote von Verbrechen sich durch die Maßnahme kaum verbessere als auch, daß eine effektivere Prävention dadurch nicht ermöglicht werde.
Dieses Gutachten ist im Auftrag des Bundestages erstellt worden, den Abgeordneten aber durch das Justizminsterium vorenthalten worden - erst auf Antrag der Fraktion der Grünen wurde eine redaktionell zusammengestellte, gekürzte Zusammenfassung den Abgeordneten zugestellt.
Das heutige Verfassungsgerichtsurteil wirft erneut einen Schatten auf das Justizministerium. Am 27. März 2007 erst war das Justizministerium gerichtlich verpflichtet worden, von der illegalen Speicherung von personalisierten Besucherdaten im Informationsangebot des Ministeriums abzulassen. Auch in Berufung war gegen das Ministerium von Fr. Zypries entschieden worden. Am 10. Januar 2008 wurde gerichtlich festgestellt, daß das Ministerium dem Urteil nicht gefolgt war und drohte Fr. Zypries persönlich 250.000 Euro Ordnungsgeld oder ein halbes Jahr Haft an.
Das Gericht bemängelte sogar, dass seitens des BMJ Wiederholungsgefahr bestünde, da
"...aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung die Antragsgegnerin (das Bundesministerium der Justiz, Anm.) von sich aus gehalten gewesen wäre, Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet gewesen wären, eine Wiederholungsgefahr entsprechend der im Urteil genannten Kriterien auszuräumen." (Beschluß des Gerichts vom 10.01.2008 mit dem Aktenzeichen 5 C 314/06)
Auch daran wird für die bayerische Zentrumspartei deutlich, wie das Justizministerium und Frau Zypries persönlich es mit den verbrieften Grundrechten des deutschen Volkes hält. "Wenn eine Justizministerin es nicht für nötig hielte, sich an die geltenden Gesetze zu halten und gegen rechtskräftige Gerichtsurteile verstieße, so müsste ernsthaft überlegt werden, ob dieses Amt mit der richtigen Person besetzt ist – oder ob sogar die ganze Ministerialbürokratie die Aufgaben eines Justizministeriums noch ausfüllen dürfe. Der bayerische Landesverband der deutschen Zentrumspartei unterstützt deshalb nachdrücklich die Forderung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, daß Frau Zypris von ihrem Amt zurücktreten solle." bekräftigt Tobias Heinz, Landesvorsitzender der deutschen Zentrumspartei in Bayern.
Durch die lange Reihe von Urteilen des Verfassungsgerichtes gegen das Jusitz- und Innenministerium entsteht der Eindruck, daß sich die Bürger unseres Landes vor dieser Regierung schützen müssen. Es ist daher Zeit für eine grundlegend werteorientierte Politik, die sich an der Freiheit des Menschen und der Verantwortung jedes Bürgers orientiert. Jeder Bürger muß von Regierungshandeln das Maximum an Professionalität erwarten dürfen. Handwerkliche Fehler, Rechtsunsicherheit und Verstöße gegen gültige Gerichtsurteile darf die Regierung nicht dulden oder sogar verursachen.
Angaben zum Autor
Tobias Heinz
- Landesvorsitzender -
Am Stögnfeld 24
85244 Röhrmoos
Fax: 08139 473020-9
Norbert Closmann
- stv. Landesvorsitzender -
Langäckerleinsweg 8
90530 Wendelstein
Fax: 09129 / 90 85 32
Die deutsche Zentrumspartei wirkt in Bayern seit ihrer Gründung im Jahr 1870. Nach dem 1. Weltkrieg formierte sich die Zentrumspartei 1919 in Bayern als „Bayerische Volkspartei“ und war von 1919 – 1933 durchgängig stärkste Partei in Bayern und in allen Landesregierungen vertreten. Heinrich Held führte als bayerischer Ministerpräsident die Kabinette in Bayern von 1924-1933 an. Im Reichstag bildete die BVP mit der Zentrumspartei eine Fraktionsgemeinschaft. Das ZENTRUM hat in den ersten 60 Jahren des Bestehens als politische Partei soziale Reformen (Einführung von Kranken- und Rentenversicherung) mit getragen und errichtete 1927 die moderne deutsche Arbeitslosenversicherung und Arbeitsvermittlung.
Als Partei der demokratischen Weimarer Koalition – besonders nachdem der letzte Reichskanzler der Zentrumspartei Brüning die SA und SS am 16. Juni 1932 verboten hatte – wurden Politiker der Zentrumspartei nach Beginn des nationalsozialistischen Terrorregimes (der sog. Machtergreifung) verfolgt und inhaftiert. Viele Zentrumspolitiker flohen vor der Verfolgung und gingen ins Exil.
Während in Deutschland gebliebene konservative Politiker nach dem Krieg die CDU/CSU gründeten, wurde das ZENTRUM erst etwas später von aus Exil und Konzentrationslagern zurückkehrenden Politikern des ZENTRUM – wie Dr. Carl Spiecker, der aus dem Ausland gegen den Naziterror gekämpft hatte – wieder gegründet. Entgegen gängiger Meinung ging das ZENTRUM nie in der CDU/CSU auf.
Das ZENTRUM, das für die Ausgestaltung des Wirtschaftssystems der Bundesrepublik als „soziale Marktwirtschaft“ maßgeblich mitverantwortlich ist, hat redaktionell auch an der Erstellung des Grundgesetzes mitgewirkt (Herrenchiemsee) und ist auch nach 1945 „bundestagserfahren“.
Die moderne deutsche Zentrumspartei (ZENTRUM) ist eine überkonfessionelle Programmpartei mit einem pragmatischen, auf sachlichen Analysen begründeten Parteiprogramm, das fest in den christlich/jüdischen Moralvorstellungen und der christlichen Ethik und Soziallehre verwurzelt ist.
Weitere Pressemitteilungen von Deutsche Zentrumspartei
»
"Endlich wieder eins" - Bundesvereinigungsparteitag der Deutschen Zentrumsp...
»
Zentrumspartei in Sorge um die verfassungsmäßige Ausgestaltung des elterliche...
»
Geistiges Eigentum: bayerische Zentrumspartei warnt vor neuem Gesetz...
»
Zum 75. Jahrestag des Ermächtigungsgesetzes - LV Bayern trauert um die in den...
Alle Pressemitteilungen von Deutsche Zentrumspartei anzeigen.
Die beliebtesten Pressemitteilungen aus dieser Kategorie
» Wirkung und Macht der öffentlichen Rede
» Tibetischer politischer Gefangener erliegt den Folgen der Folter
» Chinas Schwarzer Drachen auf Einkaufs- und Marketingtour in Deutschland: Wirtsch




