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US-Aktiengesellschaft (US-Corporation) – die bessere Aktiengesellschaft?

Der Siegeszug ausländischer Kapitalgesellschaften ist nicht mehr aufzuhalten. Immer mehr deutsche Unternehmer greifen zur Gründung einer ausländischen Kapitalgesellschaft wie der englische Limited oder der US-Corporation (US-Aktiengesellschaft).

Für Michael Schmidt ist die US-Corporation, kurz Inc. genannt, die unbürokratische Alternative zur GmbH, der AG aber auch zur Limited. Schmidt ist Mitglied des Board of Directors, dem Leitungsgremium der Firma „USAG24 Inc.“, die Corporation-Gründungen betreut.

„Die Vorteile der Corporation: geringe Kosten, einfache Handhabung bei der Gründung, Minimierung der Haftung sowie Anonymität hinsichtlich der Aktieneigentümer (Shareholder). „Das unkomplizierte Unternehmensrecht des US-Staates Florida ist für den deutschen Mittelstand und für Kleinunternehmer besonders attraktiv“, sagt der Berater der USAG24 Inc. Die Gründung einer US-Corporation sei im Vergleich zur GmbH (und auch zur AG) schneller, einfacher und kostengünstiger und sie genießt als selbständige Zweigniederlassung in Deutschland dieselbe Rechtssicherheit wie deutsche Kapitalgesellschaften.

Die Gründung einer US-Corporation ist nach Auskunft der USAG24 Inc. einfach: Da für die Registrierung eine notarielle Beurkundung nicht erforderlich ist, sondern das Einreichen der Gründungsunterlagen ausreicht, kann die US-Corporation innerhalb von 72 Stunden gegründet werden; im Eilfalle sogar auch in 24 Stunden. Dienstleister wie die USAG24 Inc. übernehmen den gesamten Registrierungsvorgang beim Secretary of State. Da jede Corporation auch einen so genannten Registered Agent in Florida haben und die Büroadresse identisch mit dem Registered Office sein muss,
bieten diese Dienstleister diesen Service häufig mit an.

Wie eine deutsche GmbH oder AG weist eine US-Aktiengesellschaft den Vorteil auf, dass die Haftung der Gesellschafter grundsätzlich auf das Stammkapital begrenzt ist. Statt 25.000 EUR (GmbH) oder 50.000 EUR (AG) Mindestkapital genügt hier aber ein Stammkapital von nur einem US-Dollar.

Ein wichtiger Punkt für eine Corporation-Gründung ist auch der Umstand, dass im Gegensatz zur Ltd. bei der US-Corporation nur eine Person notwendig ist, die mehrere Funktionen auf sich vereinigen kann, während bei der Limited mindestens zwei Personen notwendig sind.

Anonymität der Gesellschafter sowie unkomplizierte Kapitalbeschaffung durch Aktienverkauf. (vor- oder außerbörslich –Privatplacement-, Börsengang) sind weitere wesentliche Vorteile gegenüber der Ltd.

Während das Kürzel „Inc.“ hier zu Lande vielleicht noch etwas skeptisch betrachtet wird, ist es „weltweit bekannter als die GmbH oder AG“, gibt Michael Schmidt von der USAG24 Inc. zu bedenken.

Die USAG24 Inc. ist ein international tätiger Dienstleister, der im Bereich Business Consulting und speziell im Bereich Unternehmensgründung in den USA tätig ist. Hinter der USAG24 Inc. steht ein Verbund aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuer- und Unternehmensberatern, der vor allem Kleinbetriebe und Mittelständler vor, während und auch nach der Gründung umfassend berät und betreut. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.usag24.com

USAG24 Inc
Michael Schmidt
Friedrichstr. 50
10117 Berlin

Tel.: +49 30 80 93 28 93
Tel.: +49 30 97 89 51 54
Fax: +49 30 97 89 67 42
E-Mail: E-Mail
Internet: www.usag24.com

HRB 103037
Amtsgericht Charlottenburg
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