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Über Allgemeiner Debitoren und Inkassodienst GmbH

Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst ist ein auf Mengenforderungen spezialisiertes Inkassounternehmen. Mit modernem Forderungsmanagement kümmert er sich um offene Forderungen:

• Vorgerichtliches Inkassoverfahren
• Debitorenmanagement
• Gerichtliches Inkassoverfahren
• Überwachungsinkasso
• Bonitätsprüfung

Effektives Inkasso und Forderungsmanagement schnell, sicher sowie kostenoptimiert aus einer Hand

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Mitgliedschaft von Inkassounternehmen im BDIU ein Qualitätskriterium
von Allgemeiner Debitoren und Inkassodienst GmbH - 20.01.2010- 11:43 Uhr - Wirtschaft, Handel & Industrie
Der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst GmbH ist als registriertes Inkassounternehmen Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. In Deutschland gibt es rund 700 tätige Inkassounternehmen, von denen sich rund 600 in einem eigenen Berufsverband, dem Bundesverband Deutscher In...
Achtung: Verjährung droht
von Allgemeiner Debitoren und Inkassodienst GmbH - 17.11.2009- 14:14 Uhr - Wirtschaft, Handel & Industrie
Für Forderungen aus 2006 ist es sprichwörtlich 5 vor 12, da sie ansonsten am 31.12.2009 verjähren. Immer zum Jahresende erhält das Thema Verjährung von Forderungen und Ansprüchen besondere Aufmerksamkeit. Nahezu alle Ansprüche unterliegen der Verjährung. Hierbei ist es wichtig, jetzt sich um die...
Gerichtliches Mahn- und Vollstreckungsverfahren jetzt direkt möglich!
von Allgemeiner Debitoren und Inkassodienst GmbH - 20.10.2009- 11:12 Uhr - Wirtschaft, Handel & Industrie
Zum 01.07.2008 ist in Deutschland das Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten, welches die Befugnisse von Inkassounternehmen im Bezug auf die gerichtliche Titulierung erweitert hat. Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) löst das vorhandene Rechtsberatungsgesetz (RBG) ab. Mit der Umsetzung ...
Gehen Sie bei neuen Geschäftsbeziehungen mit Bonitätsauskünften auf Nummer sicher!
von Allgemeiner Debitoren und Inkassodienst GmbH - 20.10.2009- 11:07 Uhr - Wirtschaft, Handel & Industrie
Zusammen mit dem Relaunch der Firmenwebseite www.inkassounternehmen.de hat die Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst GmbH auch die Implementierung eines eigenen Bonitätsportales verbunden. Seit kurzer Zeit ist nun das neue Bonitätsportal online verfügbar. Gerade in der derzeitgen Wirtschaftssit...
Pfändungsfreigrenzen werden nicht erhöht
von Allgemeiner Debitoren und Inkassodienst GmbH - 22.09.2009- 15:00 Uhr - Wirtschaft, Handel & Industrie
Die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) werden zum 01.07.2009 nicht erhöht. Diese Nachricht ist einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums aus April 2009 zu entnehmen. Das Jahressteuergesetz 2009, das der deutsche Bundestag am 28.11.2008 beschlossen hat, sieht eine Erhöh...
We go green - Klimaschutz beim Briefversand
von Allgemeiner Debitoren und Inkassodienst GmbH - 22.09.2009- 14:03 Uhr - Wirtschaft, Handel & Industrie
Seit Juli 2009 kann der Allgemeine Debitoren- und Inkassodienst aus Osnabrück die grüne Fahne hissen und sagen: We go green! Denn alle Briefe, die der Allgemeine Debitoren- und Inkassondienst täglich versendet, tragen ihren Teil zum Klimaschutz bei. Wir verschicken unsere Post, ohne das Klima zu...
Änderungen des Geldwäschegesetzes treffen Inkassounternehmen
von Allgemeiner Debitoren und Inkassodienst GmbH - 22.09.2009- 13:42 Uhr - Wirtschaft, Handel & Industrie
Am 21.08.2008 ist eine Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) in Kraft getreten, die die Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus zum Ziel hat. Grund für die neue Fassung des Geldwäschegesetzes ist die Integration von europäischen Richtlinien in das deutsche Recht. Unter dem Begriff `Geldwäs...
Senkung des Basiszinssatzes und die Auswirkungen auf die Verzugszinsen
von Allgemeiner Debitoren und Inkassodienst GmbH - 26.08.2009- 9:40 Uhr - Wirtschaft, Handel & Industrie
Der Basiszinssatz dient zur Ermittlung der Verzugszinsen im vorgerichtlichen Mahnverfahren und wurde zum 01.07.2009 drastisch auf 0,12 % notiert. Der bisher gültige Basiszinssatz lag bei 1,62 %. Für die Berechnung der Verzugszinsen nach § 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist zu unterscheiden, ob es...

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