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Über Anwaltskanzlei Beitz und Stamm
Anwaltskanzlei Beitz und StammRechtsanwalt Thomas Stamm
Fachanwalt für Sozialrecht
Seit 2005 im erfolgreichen Rechtsstreit für seine Mandanten mit den ARGEN und optierenden Kommunen.
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| BSG aktuell! Entscheidung vom 15.12.2010 zu Heizkosten (Az. B 14 AS 61/09 R) |
| von Anwaltskanzlei Beitz und Stamm - 17.12.2010- 12:18 Uhr - Politik & Gesellschaft |
| Hartz IV Empfänger können noch vor Jahreswechsel Heizkosten für 2006 bis 2009 zurückfordern. In den Jahren 2006 bis 2009 haben die ARGEN in der Regel zu wenig Heizkosten gezahlt, weil die Abzüge für die Kosten der Erwärmung des warmen Wassers zu hoch waren. Die ARGEN haben hier entweder 18 Prozen... |
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