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Alle Pressemitteilungen von Rechtsanwaltskanzlei Marco Rath


Über Rechtsanwaltskanzlei Marco Rath

TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE

Mietrecht

Die Beratung und gerichtliche Tätigkeit umfasst sowohl das Wohnungsmietrecht als auch das Gewerbemietrecht. Anlass von Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter sind hier regelmäßig Themen wie die rechtmäßige Mieterhöhung und die ordnungsgemäße Betriebskostenjahresabrechnung, die oftmals kostenintensive Investition des Mieters in “seine Wohnung”, etwaige Ansprüche bei Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeit. Zudem erstellt und überprüft Rechtsanwalt Rath ihren Mietvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Ferner steht er bei der Durchsetzung von Mietforderung, Vermieterpfandrecht, Kündigung oder bei einer Räumungsklage zur Seite.

Bau- und Immobilienrecht

Das private Baurecht behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen Bauherr und Unternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes und der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung selbst vorgenommen werden. Folgende Punkte sind regelmäßig streitig: wirksamer Bauvertrag, Mangelgewährleistung, Mangelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes, Zahlung des Werklohnes.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Rath sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Anlass zur Kontaktaufnahme geben meist Abmahnung oder Kündigung. Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird. Da durch solche Verträge in den meisten Fällen eine Sperrfrist gegenüber der Arbeitsagentur ausgelöst wird, sollte vor der Unterzeichnung unbedingt eine rechtliche Beratung erfolgen. Weiter betreut Rechtsanwalt Rath alle Belange vom Beginn des Arbeitsverhältnisses (Entwurf und Überprüfung eines Arbeitsvertrags) bis zur Kündigung (ordentliche Kündigung, betriebsbedingte Kündigung und fristlose Kündigung). Ferner berät Rechtsanwalt Rath zu den darüber hinausgehenden nachvertraglichen Pflichten (etwa Wettbewerbsverbot). Kündigungsschutz, Versetzung, Abmahnung, Lohnanspruch, Urlaubsanspruch und Arbeitszeugnis gehören ebenfalls zu den bearbeiteten Rechtsgebieten. Schließlich werden im Arbeitsrecht der Schutz bestimmter Personengruppen (Schwerbehinderte, Schwangere und Auszubildende) sowie die Ausgestaltung von Zeugnis, Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag bearbeitet.

Vertragsrecht/ Schadensersatzrecht

In jedem geschäftlichen Kontakt, sei es zu Firmen, Dienstleistern oder Kunden, kann es zu Unstimmigkeiten und Auseinandersetzungen kommen. Um diese Unstimmigkeiten zu beseitigen und auszugleichen, erstellt und überprüft Rechtsanwalt Rath ihre Verträge. Im Rahmen von Schadensersatzforderungen berät er Sie unter anderem bei der Geltendmachung und Abwehr von Forderungen, oder bei Verletzung vertraglicher Haupt- oder Nebenpflichten. Rechtsanwalt Rath unterstützt Sie auch bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung.

Verfassungsrecht

Auch in einem Rechtsstaat ist es nicht ausgeschlossen, dass Behörden und Gerichte Fehler machen. Der Gesetzgeber hat deshalb die Möglichkeit geschaffen, dass Jedermann sich mit der Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht wenden kann, der geltend machen kann, selbst, unmittelbar und gegenwärtig durch einen Akt der öffentlichen Gewalt in einem Grundrecht verletzt zu sein, Artikel 93(1) Nr. 4a GG in Verbindung mit §§ 13 Nr. 8a, 93(1) BVerfGG. Rechtsanwalt Rath berät und vertritt Sie bei Verletzung in einem Grundrecht: Allgemeine Handlungsfreiheit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Gleichheit, Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Ehe, Familie, Erziehung, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit (Bildung von Gewerkschaften, etc.), Briefgeheimnis, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Eigentum und Erbrecht, Asylrecht, Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren und rechtliches Gehör, und Verbot der Doppel- und Mehrfachbestrafung.

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Rechtsanwalt Marco Rath - Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht
von Rechtsanwaltskanzlei Marco Rath - 29.11.2010- 17:15 Uhr - Finanzen & Recht
www.Rath-Kanzlei.de ANKÜNDIGUNG und ANGEBOT Im Jahr 2011 wird Rechtsanwalt Rath die hohe Qualität und Zuverlässigkeit seiner anwaltlichen Dienstleistungen weiter verbessern. Er wird im Sommer 2011 Antrag auf Zulassung als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei der Rechtsanwaltskammer Düssel...
Kanzlei für Mietrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht und Vertragsrecht
von Rechtsanwaltskanzlei Marco Rath - 21.09.2010- 16:09 Uhr - Finanzen & Recht
www.Rath-Kanzlei.de Wissen zu erlangen und zu bewahren sind zwei wichtige Voraussetzungen für jeden Anwalt. Das Wissen um berufliche Internas und private Befindlichkeiten von Mandanten ist bei Rechtsanwalt Rath bestens aufgehoben. Der Volljurist mit Befähigung zum Richteramt studierte von 1997 bis 2002 Rechtswissenscha...
Erfolgreiche Kanzlei Rath zieht um
von Rechtsanwaltskanzlei Marco Rath - 29.07.2010- 13:26 Uhr - Finanzen & Recht
Rechtsanwaltskanzlei Marco Rath Die Kanzlei Rath kann ab sofort in der Friedrichstraße 103 inmitten der Stadt Düsseldorf erreicht werden. Nachdem die erfolgreiche Kanzlei mehrere Jahre lang in der Zülpicher Straße 6 lag, hat sich Unternehmensinhaber und Rechtsanwalt Marco Rath für einen Umzug in die zentrale Lage zwischen der Kirc...

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